Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 128

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leidet das Rechtsbewußtsein der Bürger und ihr Vertrauen in Politik und Staat. Der Rechtsstaat muß handlungsfähig bleiben. Nur schnelles Recht ist auch gutes Recht.

Zur inneren Sicherheit und sozialen Dimension der Freiheit: Bürgerrecht und Bürgerfreiheiten werden heute nicht wie in der Vergangenheit durch Obrigkeitsstaat und Diktatur, sondern durch verantwortungslosen oder verbrecherischen Mißbrauch von Freiheit und Rechtsordnung bedroht. Zunehmende Gewaltbereitschaft ist eine Folge des Schwundes ethischer Bindungen in der Gesellschaft. Dies und die international operierende und organisierte Kriminalität bedrohen die Sicherheit der Bürger. Sie untergraben das Rechtsbewußtsein des einzelnen und die Fähigkeit des Staates zu wirksamem Schutz. Wir müssen entschlossen sein, die Handlungsfähigkeit des Staates nach allen Seiten gegen die die Gesellschaft zersetzende Kraft des Verbrechens zu verteidigen. Nur ein rechtlich starker Staat vermag Liberalität und Freiheit in der Gesellschaft zu gewährleisten.

Innere Sicherheit ist nicht nur Voraussetzung der Freiheit, sie hat eine soziale Dimension. Wachsende Kriminalität droht die Gesellschaft in einen kleinen Teil, der sich Sicherheit kaufen kann, und in einen überwiegenden Teil, der mangels staatlicher Autorität um körperliche Unversehrtheit, Eigentum und Vermögen fürchten muß, zu spalten. Wir brauchen gleiche Sicherheit für alle Bürger. Polizei und Justiz müssen alle notwendigen und adäquaten Instrumente zur wirksamen Verbrechensbekämpfung erhalten. Vergehen und Verbrechen dürfen sich nicht lohnen. Deshalb müssen wir für eine leistungsfähige, motivierte und als Autorität anerkannte Polizei und Justiz eintreten.

Unser innerer Friede, was uns zusammenhält: Das Recht ist die Haus- und Friedensordnung jeder Gesellschaft. Wer den Nachbarn und die Mitbürger respektiert, wird auch Respekt vor dem Recht haben. Denn Recht ist auch immer das Recht des anderen.

Wir müssen Recht konsequent durchsetzen. Deshalb müssen wir die innere Sicherheit mit allen verfügbaren Kräften gewährleisten. Nur in der Wahrung von Rechtstreue und innerer Sicherheit verwirklicht sich unser Verfassungsgrundsatz: gleiches Recht für alle.

Polizei und Justiz müssen weiter gestärkt werden. Polizei und Justiz brauchen aber auch Gesetze, die dem Verbrechen keinen Vorsprung lassen. Weder der kleine Ganove noch die Wirtschaftskriminellen dürfen eine Chance haben. Deshalb können und dürfen wir unserer Polizei die Mittel der modernen Technik nicht aus ideologischer Verblendung vorenthalten. Denn: Wo innere Sicherheit schwindet, verliert der Bürger die soziale Dimension seiner Freiheit. Innere Sicherheit ist vor allem die Freiheit des kleinen Mannes. Deshalb müssen alle auf der Seite des Rechtes stehen.

Man muß die Kultur der Anteilnahme und Hilfsbereitschaft fördern. Wir dürfen uns nicht damit abfinden, daß Kinder verprügelt, Frauen vergewaltigt und Unschuldige niedergeschlagen werden, weil die Unkultur des Wegsehens in der Anonymität unserer Gesellschaft dies oft zuläßt. Unsere Gesellschaft braucht mehr Zivilcourage. Wir sollen deshalb die Stellung und den Schutz von Zeugen im Strafverfahren verbessern. Nur wenn die Zivilcourage wächst, wenn Zeugen auch gegen Ganoven aussagen, werden wir Unrecht besser verfolgen können.

Wir müssen gegen zunehmenden Vandalismus und Verwahrlosung, vor allem in Großstädten, aber auch in allen anderen Städten, ankämpfen. Unsere Städte müssen als sichere Orte der Zivilisation und Kultur, der Gemeinschaft freier Bürger gestärkt werden. Ich möchte hier das Beispiel New York anführen, wo Bürgermeister Giuliani etliches erreicht hat. Ich war vor drei Tagen in New York. Ich bin in der Nacht durch den Central Park in Manhattan gegangen. Das ist nun gefahrlos. Vor wenigen Jahren hat sich dort zu Recht kein Mensch hineingetraut. Das war von mir auch nicht heldenmütig, weil viele durch den Park gegangen sind.

Wir brauchen härtere Strafen für Verbrecher und Kinderschänder. Wer Gesetze bricht, muß zur Rechenschaft gezogen werden. Dabei ist auf das Gerechtigkeitsempfinden unserer Bürger Rücksicht zu nehmen. Die Strafe muß der Schwere der Tat entsprechen. Die Strafe für Verbrecher muß zugleich Schutz der Allgemeinheit bedeuten. Strafen für Sexualverbrecher müssen verschärft werden, Kinderschänder müssen unverzüglich hinter Gitter. Gleiches gilt bei Straf


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