Bundesrat Stenographisches Protokoll 636. Sitzung / Seite 147

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Ich darf jetzt zur Beantwortung der Fragen kommen.

Zur Frage 1: Bei der Veranstaltung am 11. Februar 1998 im Burgtheater wurden die für Lesungen an den Sprechbühnen der österreichischen Bundestheater üblichen Preise, nämlich die halben Preise gegenüber Aufführungen dramatischer Werke, verlangt. Dies wurde auch bei anderen Lesungen, zum Beispiel von Heltau, Loriot, Günter Grass, Handke, Martin Walser und Christoph Ransmayr, so gehandhabt. Es wurde also für die Lesung am 11. Februar 1998 kein Sonderstatus eingeräumt.

Zur Frage 2: Abgesehen von den allabendlich bestehenden Fixkosten sind an Ausstattungskosten 2 000 S, für ein farbiges Podest 7 000 S und für einen Prospekt nochmals 7 000 S Spesen entstanden. Die Honorarfrage werde ich im Zuge der folgenden Ausführungen beantworten.

Zur Frage 3: Die Einnahmen aus der Lesung betrugen 76 475 S inklusive 10 Prozent Mehrwertsteuer.

Zur Frage 4: Dieser Anregung kann vom Österreichischen Bundestheaterverband allein aus bundeshaushaltsrechtlichen Gründen nicht entsprochen werden.

Zur Frage 5: Es wurden keine Leistungsansprüche an die Republik gestellt, da Hilfeleistungen nach dem Verbrechensopfergesetz nur erbracht werden, wenn das Opfer eine schwere Körperverletzung im Sinne des Strafgesetzbuches erlitten hat oder in seiner Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate gemindert wurde. Im vorliegenden Fall ist es eine Aufgabe des Opfers, eine zivilrechtliche Klage gegen den jeweiligen Täter einzubringen, eine Klage kann von Staats wegen nicht stattfinden. Das ist in unserer Rechtsordnung nicht ausreichend fundiert.

Zur Frage 6: Dem Autor wurde für die Lesung seiner Werke sowie für seinen Auftritt ein Honorar in der Höhe von 14 000 S aus dem Budget des Burgtheaters bezahlt. Reise- und Hotelspesen fielen keine an.

Zur Frage 7: Soweit es im jetzigen Kompetenzbereich des Bundeskanzleramtes liegt, ist weder Otto Mühl noch seiner Kommune eine Subvention zugesprochen worden.

Zur Frage 8: Das Buch "Aus dem Gefängnis 1991 – 1997" wurde nicht subventioniert.

Zur Frage 9: Von seiten des Bundeskanzleramtes gibt es keine Pläne, das Werk Otto Mühls anzukaufen.

Zur Frage 10: Die Frage nach der Erfüllung des Kulturauftrages des ORF ist nicht Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramtes. Ich glaube aber persönlich, daß der ORF in verschiedenen Sendungen, insbesondere auch gestern, in einer sehr umfassenden Art und Weise versucht hat, diesem Thema gerecht zu werden.

Zu den Fragen 11 und 12: Weder der Herr Bundeskanzler noch ich haben Herrn Mühl eine Präsentationsmöglichkeit eingeräumt. Es war dies die autonome Entscheidung der Leitung des Burgtheaters.

Zu den Fragen 13 und 14: Wir haben den Abend im Wiener Burgtheater nicht unterstützt. Wir nehmen auf die gesamte Spielplangestaltung und einzelne Abende aus Gründen der künstlerischen Autonomie und Freiheit keinen Einfluß.

Zur Frage 15: Aufgrund der Tatsache, daß das Burgtheater eines der bedeutendsten Sprechtheater ist, bedarf es keinerlei gesonderter Einzelveranstaltungen, um seine Situation zu verbessern.

Zur Frage 16: Die Betriebsräte des künstlerischen und technischen Personals haben am 15. Jänner 1998 ein Protestschreiben an Direktor Peymann mit dem Ersuchen um umgehende Stellungnahme gerichtet, das mit Schreiben vom 19. Jänner 1998 beantwortet wurde. Darüber hinausgehende Aktionen der Betriebsräte sind nicht erfolgt.


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