Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 99

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Faktum ist, können Sie nicht vom Tisch wischen. Die Europäische Union wird in Kürze 20 Milli-onen Arbeitslose zu beklagen haben, und durch den Beitritt dieser mittel- und osteuropäischen Länder wird sich dieser Politikbereich nicht entschärfen.

Die zusätzlichen finanziellen Belastungen, die hier in Frage gestellt worden sind, sind ein Faktum. Nach der finanziellen Vorschau der EU-Kommission werden sich die Hilfen der Union zugunsten der Beitrittskandidaten zwischen 2000 und 2006 auf insgesamt 75 Milliarden Ecu, etwa 1 035 Milliarden Schilling, belaufen. Dieser Bedarf an finanziellen Mitteln wird letztlich die Zahlungsbereitschaft in der EU bei den anderen Mitgliedsländern auf eine weitere schwere Probe stellen, vornehmlich auch angesichts der Sparzwänge innerhalb der Nationalstaaten, die aus den Versäumnissen der Fiskalpolitik und der Vorbereitung auf die Währungsunion in den Mitgliedstaaten der EU notwendig geworden sind.

Durch einen zu frühen und vorzeitigen Beitritt dieser Länder werden sich für Österreich volkswirtschaftlich nachteilige Entwicklungen ergeben. Herr Kollege Waldhäusl ist schon darauf eingegangen: Produktions- und Investitionsauslagerungen in den verschiedensten Industrie- und KMU-Bereichen, vor allem mit lohn- und energieintensiver Produktion, verstärkter Kaufkraftabfluß aufgrund wegfallender Zollbeschränkungen und des niedrigen Preisniveaus in diesen neuen Ländern, Verlagerungen im Bereich der Dienstleistung, die heute schon vor sich gehen. Gerade in den grenznahen Regionen sowie in den anliegenden Agglomerationsräumen wird sich diese Entwicklung verstärken. Dies auch deshalb, da die bestehenden enormen Unterschiede, zum Beispiel bei den Löhnen, Energie- und Transportkosten, und auch das Gefälle in den Sozial-, Sicherheits- und Umweltstandards im kleinräumigen Austausch von Wirtschaftstätigkeiten zu Belastungen für die in den Grenzregionen liegenden heimischen kleineren und mittleren Unternehmungen führen werden. Zusätzlich forciert werden diese Entwicklungen durch die zu erwartenden unterschiedlichen Regionalförderungsintensitäten in der Anwendung des EU-Wettbewerbsrechtes.

Wenn Sie ankündigen, Herr Staatssekretär, daß es zu diesen Förderungsstrukturen kommen werde, dann ignorieren Sie die klar ablehnende Stellungnahme der zuständigen Kommissarin Wulf-Mathies, die erklärt hat, daß es zu keinen besonderen Förderungen für diese Grenzlandgebiete kommen werde. (Bundesrat Dr. Tremmel: So ist das!)

Meine Damen und Herren! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Der Migrationsdruck aus diesen Ländern wird sein übriges dazu tun und zu ungeahnten und unlösbaren Problemen führen. Wir haben das schon in bezug auf die organisierte Kriminalität angedeutet. Das Anliegen der Freiheitlichen, meine Damen und Herren, ist es, daß die Beitrittslinie von neuen Kandidaten, von mittel- und osteuropäischen Ländern realistisch und nüchtern beurteilt werden sollte und daß in all diesen Bereichen auch die Interessen der österreichischen Bevölkerung und der Länder, die vor allem unter diesen Beitritten zu leiden haben, vertreten werden.

Muten Sie, meine Damen und Herren der Bundesregierung, der österreichischen Bevölkerung gerade in einem Zeitraum, in dem der Euro eingeführt wird und in dem es zu Belastungspaketen kommt, damit den Kriterien entsprochen wird, nicht zu viel zu! Machen Sie – das ist unsere Aufforderung an Sie, und deshalb haben wir die dringliche Anfrage an Sie gestellt – ehrliche Politik im Interesse der österreichischen Bevölkerung! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.08

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem erteile ich Herrn Bundesrat Albrecht Kone#ny das Wort. – Bitte.

17.08

Bundesrat Albrecht Kone#ny (SPÖ, Wien): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Staatssekretär! Ich warte mit Interesse auf jenen Tag, an dem Kollege Waldhäusl an das Rednerpult treten und die Bundesregierung verdächtigen wird, den Heiligen Abend auf den 27. Februar verlegen zu wollen, eine dringliche Anfrage an den Bundeskanzler – in diesem Falle wäre der Außenminister wohl nicht ressortzuständig – richten und dann einen Entschließungsantrag einbringen wird, daß Weihnachten am 24. Dezember verbleiben soll und all jene, die diesem Entschließungsantrag nicht zustimmen, verdächtigen wird, für die Abschaffung des Weihnachts


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