Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 144

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Ich meine, daß auch dieser Gesetzentwurf einen wichtigen und guten Erfolg bringt, und schließe mich der Ansicht meines Vorredners an, daß wir dagegen keinen Einspruch erheben sollten. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.22

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte.

20.22

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Bundesrates! Sie wissen, ich vertrete heute Frau Sozial- und Gesundheitsministerin Hostasch, und ich möchte hier nicht dilettieren, indem ich in ihr Fachgebiet eingreife. Da ich aber dieses Gesundheitsförderungsgesetz gemeinsam mit der Frau Gesundheitsministerin verhandeln durfte, freue ich mich besonders und doppelt darüber, heute in Vertretung von Frau Kollegin Hostasch bei Ihnen sein zu dürfen.

Lassen Sie mich zu der Einschätzung einen kurzen Bogen spannen, nämlich jenen, daß ein Gesundheitsbericht, wie er alle drei Jahre dem Parlament zugeleitet wird, natürlich vor allem daran zu messen ist, wie sich gesundheitspolitische Kernparameter wie die Lebenserwartung auf der einen Seite und die Säuglingssterblichkeit auf der anderen Seite entwickeln. Wir können gemeinsam diesem Bericht entnehmen, daß sich innerhalb des dreijährigen Beobachtungszeitraumes von 1993 bis 1995 die Lebenserwartung von Frau und Herrn Österreicher – aus männlicher Sicht gibt es dort eine Ungleichbehandlung, ausnahmsweise einmal zu Lasten der Männer – um zwei Jahre erhöht hat und daß die Säuglingssterblichkeit in diesem Zeitraum um 28 Prozent zurückgegangen ist. Das ist höchst beeindruckend. Ich meine, wir können mit dem österreichischen Gesundheitswesen, auch mit den Kosten und der Effizienz dieses Gesundheitswesens im großen und ganzen zufrieden sein. Es ist uns mit der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung nach langen Vorarbeiten eine Weichenstellung gelungen, die sich bis jetzt als zielführend herausgestellt hat.

Zum Gesundheitsförderungsgesetz möchte ich nur anmerken – weil es ein guter Übergang ist –, daß der Fonds "Gesundes Österreich" im Jahre 1988 begründet worden ist; zum zehnjährigen Jubiläum wird jetzt die entsprechende Geldsumme von 100 Millionen Schilling jährlich zugeführt, meine Damen und Herren! Dieser Fonds hat jetzt alle Chancen, vorbeugend Gesundheitsschutz zu bewirken. Als Mitverantwortlicher für Österreichs bei weitem erfolgreichste vorsorgemedizinische Aktion, nämlich den Mutter-Kind-Paß, weiß ich, wovon ich spreche, wenn ich von der Bedeutung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes rede.

Es ist von mir als Mitverhandler bei diesem Gesetz dankend zur Kenntnis zu nehmen, daß Sie, meine Damen und Herren, angemerkt haben, es handle sich nicht nur um ein schlankes Gesetz, sondern auch um eine schlanke Struktur. Darauf habe ich persönlich besonderes Augenmerk gelegt. Es gibt ein Kuratorium, in dem sich alle finden, die in Österreich zu diesem Thema etwas zu sagen haben und zum Teil auch mitzahlen, aber im übrigen gibt es einen Geschäftsführer und letztlich auch eine Geschäftsordnung, die überschaubar ist. Es soll einfach und transparent sein, diese 100 Millionen Schilling pro Jahr sinnvoll in den vorbeugenden Gesundheitsschutz zu investieren und langfristig Parameter wie die Lebenserwartung der Mitbürger und den Säuglingsschutz für unsere ganz kleinen Mitbürger weiter zu optimieren. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)

20.26

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.


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