Bundesrat Stenographisches Protokoll 638. Sitzung / Seite 3

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Beginn der Sitzung: 13.03 Uhr

Präsident Ludwig Bieringer: Ich eröffne die 638. Sitzung des Bundesrates.

Das Amtliche Protokoll der 637. Sitzung des Bundesrates vom 12. März 1998 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.

Krank gemeldet hat sich das Mitglied des Bundesrates Ing. Walter Grasberger.

Entschuldigt haben sich die Mitglieder des Bundesrates Hedda Kainz, Stefan Prähauser, Dr. Vincenz Liechtenstein, Uta Barbara Pühringer, Peter Rieser, Ing. Johann Penz, DDr. Franz Werner Königshofer und Mag. Walter Scherb.

Meine Damen und Herren! Ich darf die Gelegenheit beim Schopf packen und Herrn Bundesrat Eisl sehr herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren. (Allgemeiner Beifall.)

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Ludwig Bieringer: Eingelangt ist ein Beschluß des Nationalrates vom 26. März 1998 betreffend eine Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, der Gegenstand der heutigen Tagesordnung ist, sowie Vorlagen vom 25. März 1998, die für die Tagesordnung der 639. Sitzung am 17. April 1998 vorgesehen sind, und zwar betreffend

ein Bundesverfassungsgesetz über Ermächtigungen des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Städtebundes,

ein Bundesgesetz über die Änderung des Nationalbankgesetzes 1984, des Scheidemünzengesetzes, des Schillinggesetzes, des Devisengesetzes und des Kapitalmarktgesetzes, die Aufhebung des Übergangsrechtes anläßlich einer Novelle zum Nationalbankgesetz 1955, des Bundesgesetzes vom 12. Jänner 1923 betreffend Überleitung der Geschäfte der Österreichisch-Ungarischen Bank, österreichische Geschäftsführung, auf die Oesterreichische Nationalbank, des Bundesgesetzes vom 18. März 1959 betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei Internationalen Finanzinstitutionen, BGBl. Nr. 74/1959, und des Bundesgesetzes betreffend Beitragsleistungen der Republik Österreich bei internationalen Finanzinstitutionen, BGBl. Nr. 171/1991,

ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert wird,

ein Bundesgesetz über die Übertragung des Dorotheums in das Eigentum der ÖIAG,

ein Übereinkommen zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen samt Zusatzprotokoll und Protokoll über den Beitritt Griechenlands zum Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen sowie Erklärung der Republik Österreich,

ein Bundesgesetz über die Beteiligung Österreichs an den Neuen Kreditvereinbarungen mit dem Internationalen Währungsfonds,

ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelgesetz 1975 geändert wird,

ein Rindfleisch-Etikettierungsgesetz und

ein EU-Veterinärrechtsanpassungsgesetz 1997.

Ich habe alle eingelangten Beschlüsse den hiefür zuständigen Ausschüssen zur Vorberatung zugewiesen. Der Sozialausschuß hat seine Vorberatung über das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 abgeschlossen und darüber einen schriftlichen Ausschußbericht erstattet.


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