Bundesrat Stenographisches Protokoll 638. Sitzung / Seite 4

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Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Ludwig Bieringer: Für diese Vorlage, die auf der heutigen Tagesordnung steht, ist mir der Vorschlag zugekommen, von der 24stündigen Aufliegefrist des Ausschußberichtes Abstand zu nehmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die mit dem Vorschlag der Abstandnahme von der 24stündigen Aufliegefrist des gegenständlichen Ausschußberichtes einverstanden sind, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Vorschlag ist mit der nach § 44 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 26. März 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird (721/A und 1109/NR sowie 5650/BR der Beilagen)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum ersten und einzigen Punkt: Beschluß des Nationalrates vom 26. März 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Horst Freiberger übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Horst Freiberger: Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht des Sozialausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 26. März 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird, liegt Ihnen allen schriftlich vor. Ich erspare mir und Ihnen deshalb die Verlesung dieses Berichtes.

Der Sozialausschuß stellt nach Beratung der Vorlage am 27. März 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile ihm dieses.

13.09

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! "Vor Notoperation bei der Notstandshilfe – 700-Millionen-Loch nach Höchstgerichtsurteil" – so titelte am 25. März dieses Jahres eine große steirische Tageszeitung. Noch treffender, meine Damen und Herren, hat es sicherlich der römische Geschichtsschreiber Tacitus schon 100 Jahre nach Christus formuliert. Er hat gesagt: Früher litten wir an Verbrechen, heute leiden wir unter den Gesetzen.

Meine Damen und Herren! Wenn man die täglichen Medienberichte über Verbrechen verfolgt, vor allem auch jene in jüngster Zeit über den Polizistenmord in Wien, der durch nichts zu rechtfertigen und zu entschuldigen ist, wenn man also die tagespolitischen Aktualitäten verfolgt, so ist der Schluß zulässig, daß die von den Regierungsparteien produzierten Gesetze auch Probleme verursachen. Es hätte gar nicht dieser Äußerung des Tacitus von vor 2000 Jahren bedurft, denn man braucht zur Betrachtung der politischen Entwicklung nur die Funktionsperiode der derzeitigen Bundesregierung ins Blickfeld zu nehmen. Ich möchte daher in Abwandlung dieses Zitates sagen: Heute leiden wir nicht nur unter den Gesetzen, sondern auch unter den Verbrechen.


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