Bundesrat Stenographisches Protokoll 638. Sitzung / Seite 6

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Meine Damen und Herren! Daher ist mit dieser Novelle wiederum Rechtsunsicherheit gegeben, und deshalb können wir schon jetzt davon ausgehen, daß der Verfassungsgerichtshof – da es sich um eine Versicherungsleistung handelt, ist er auch zuständig; für eine Fürsorgeleistung wäre er nicht zuständig –, wenn es einen Beschwerdeführer gibt, diese Novelle wiederum aufheben wird.

Meine Damen und Herren! Aus den von mir genannten Gründen sehen wir Freiheitlichen uns nicht in der Lage, dieser Novelle unsere Zustimmung zu geben. Ich möchte abschließend festhalten: Es handelt sich hier um ein übles Spiel, um eine Husch-Pfusch-Aktion, für die wir Freiheitlichen uns nicht hergeben. Verbrechen und Gesetze, unter denen wir alle leiden, sind kein freiheitliches Ziel, daher werden wir nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.17

Präsident Ludwig Bieringer: Zu Wort gemeldet hat sich weiters Herr Bundesrat Engelbert Schaufler. Ich erteile ihm dieses.

13.18

Bundesrat Engelbert Schaufler (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Wir haben uns in der letzten Sitzung des Bundesrates mit einem Problem der freiwilligen Hilfsdienste, im speziellen der Freiwilligen Feuerwehren beschäftigt. Mit der Einberufung der heutigen Sitzung und auch der Sitzung des Nationalrates in diesen Tagen kommt ein gewisses "Feuerwehrdenken", ein gewisses Flair in diese Richtung auf. Hier und heute gilt es aber nicht, einen Brand zu löschen, sondern ganz einfach eine Gesetzesnovelle vorzuziehen.

Der "Kurier" schreibt in seiner heutigen Ausgabe: "Wenn’s ums Geld geht, kann die Gesetzesmaschinerie blitzschnell arbeiten." – Ich meine, daß das in dreifacher Hinsicht unrichtig ist. Erstens: Ich glaube nicht, daß mir in diesem Hohen Haus jemand widerspricht, wenn ich behaupte, daß weder der Nationalrat noch der Bundesrat eine Maschine ist.

Zum zweiten: Der Nationalrat und der Bundesrat haben die Situation erkannt und einer Gleichstellung von ausländischen Arbeitskräften in Österreich und österreichischen Staatsbürgern schon Rechnung getragen, indem sie im Juni 1997 eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz beschlossen haben – in Anerkennung der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes. Diese Novelle sollte mit 1. Jänner 2000 in Kraft treten.

Zum dritten möchte ich sagen, daß es vorrangig nicht ums Geld geht, sondern darum, einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes gerecht zu werden.

Der Verfassungsgerichtshof mußte sich mit dem Problem beschäftigen. Ich kritisiere keinesfalls seine Entscheidung, erlaube mir aber dennoch anzumerken, daß der Verfassungsgerichtshof bisher eigentlich immer eine angemessene Frist gesetzt hat, um dem Gesetzgeber die Möglichkeit zu geben, sich intensiv mit der Materie zu beschäftigen.

In diesem Fall liegt die Sache etwas anders. Hier gilt es, auch der Menschenrechtskonvention, der Österreich meiner Erinnerung nach im Jahre 1958 beigetreten ist, gerecht zu werden. Deshalb war eine Fristsetzung nicht möglich. Einen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention sollten wir Österreicher uns nicht zuschulden kommen lassen, denn das würde uns international nicht gerade ins beste Licht rücken.

Warum geht es eigentlich tatsächlich in diesem Bereich? – Die bisherige Gesetzeslage rund um die Notstandshilfe war so festgelegt, daß Ausländer in gewissen Bestimmungen Österreichern gleichgestellt wurden. Man hat ursprünglich, vor Jahren geglaubt, daß das ausreichen würde, aber wir sehen nun, daß das Gesetz dieser Gleichstellung nicht zur Gänze gerecht wurde.

Österreicher und österreichische Staatsbürger waren gleichgestellt, Konventionsflüchtlinge und staatenlose Personen, die im Bereich des gegenwärtigen Staatsgebietes geboren sind und hier ununterbrochen leben oder seit 1. Jänner 1930 ununterbrochen ihren Wohnsitz in Österreich haben, Befreiungsscheininhaber beziehungsweise Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, aber keinen Befreiungsschein benötigen, ausländische Staatsbürger, soweit ein Abkommen


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