Bundesrat Stenographisches Protokoll 638. Sitzung / Seite 10

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

käme es nach Schätzungen des Sozialministeriums zu jährlichen Mehrkosten von mindestens 700 Millionen Schilling, was auch Kollege Weilharter in seinem mageren Beitrag erwähnt hat.

Infolge der heutigen Beschlußfassung werden die Mehrkosten für die ausländischen Notstandshilfebezieher zirka 50 bis 53 Millionen Schilling betragen. Kollege Schaufler hat es schon gesagt: Das muß im Budget verkraftbar sein. Die Dringlichkeit der Beschlußfassung ist gegeben, weil der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis dem Gesetzgeber keine Übergangsfrist eingeräumt hat.

Ich möchte aber in Erinnerung rufen, daß 1997 die Sozialdemokraten – der damalige Bundesminister für Soziales Hums – für ein sofortiges Inkrafttreten eingetreten sind. An die Adresse der Österreichisches Volkspartei muß ich der Wahrheit halber sagen, daß sie es gewesen ist (Bundesrat Dr. Böhm: Ja eben!), die nicht für das sofortige Inkrafttreten eingetreten ist, sondern für den 1. Jänner 2000.

Die sozialdemokratischen Bundesrätinnen und Bundesräte werden der heutigen Novellierung selbstverständlich die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

13.40

Präsident Ludwig Bieringer: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Mag. Barbara Prammer. Ich erteile ihr dieses.

13.40

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Von den Herren Bundesräten, vor allem den Herren Drochter und Schaufler, ist schon sehr ausführlich dargelegt worden, worum es heute geht. Ich möchte daher nur den Sachverhalt kurz zusammenfassen.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Erkenntnis vom 11. März 1998 entschieden, jene Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes außer Kraft zu setzen, die sich in Österreich ohnedies geändert hätten, allerdings erst mit 1. Jänner 2000. Daß auch die österreichischen Parlamentarier – die Mitglieder des Nationalrates genauso wie jene des Bundesrates – die Notwendigkeit einer Änderung gesehen haben, zeigt die Entscheidung, die bereits im vergangenen Jahr getroffen wurde. Diese Änderung ist vor allem auch deshalb notwendig, weil der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte festgestellt hat, daß die Notstandshilfe für ausländische und inländische Bürgerinnen und Bürger unseres Staates adäquat und gleich zu regeln ist.

Der Inkrafttretenstermin der vorgesehenen Regelung war mit 1. Jänner 2000 für den Verfassungsgerichtshof – das zeigt seine Entscheidung – zu spät angesetzt. Aus diesem Grund ist es notwendig, diese Bestimmungen früher in Kraft zu setzen.

Da ich hier im Namen der Sozialministerin spreche, kann ich Ihnen sagen, daß gerade sie sehr froh darüber ist, daß in diesem Bereich sehr rasch Gesetzesklarheit hergestellt wird und die notwendigen Maßnahmen unverzüglich ergriffen werden können.

Auf den Vorwurf, daß Kostenschätzungen nicht mit der entsprechenden Seriosität vorgenommen worden seien, ist Herr Bundesrat Schaufler schon eingegangen. Ich glaube, Ihnen allen liegen die Berechnungen des Sozialministeriums vor, aus denen ganz eindeutig und klar hervorgeht, daß die Kostenschätzungen aufgrund der neuen Regelungen sehr seriös vorgenommen wurden.

Darüber hinaus meine ich, daß die neue Regelung ein sehr faires Konstrukt ist, das inländische und ausländische Bürgerinnen und Bürger gleichstellt und ganz klare Bestimmungen vor allem in Hinblick auf die Rechtssicherheit schafft. Ich denke, daß es gerade unter dem Gesichtspunkt der fairen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit der Notstandshilfe für ausländische und inländische Personen, die in Österreich leben, vertretbar und tragbar ist, auf der einen Seite ganz klare Mindestbestimmungen für ausländische Mitbürgerinnen und -bürger zu schaffen, auf der anderen Seite das aber auch für Österreicherinnen und Österreichern zu machen.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite