Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 59

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Beachten muß man auch eventuelle fachliche und finanziell belastende Begleitmaßnahmen. Sosehr es zu begrüßen ist, daß Verantwortungsbereiche von den Ländern auf die Gemeinden verlagert werden, weil dadurch eine kürzere Behandlung erwartet wird, muß doch bedacht werden, daß den Letzten – in diesem Fall die Gemeinden – die Hunde beißen. Ich möchte dazu kurz ein Beispiel nennen: Gemäß der Novelle zum Wasserrecht werden die Sachverständigen jetzt nicht mehr vom Land, sondern von den Verbänden und somit von den Gemeinden gestellt. Solche Leute sind nicht nur schwer zu bekommen, sondern sie sind auch entsprechend teuer. Es ist also eine zusätzliche finanzielle Belastung zu tragen.

Es ist wichtig, daß die Gemeinden, vertreten durch den Österreichischen Gemeindebund und den Österreichischen Städtebund, als gleichberechtigte Partner eingebunden und nun unmittelbar wirken können.

Unser aller Ziel ist eine bürgernahe Verwaltung auf allen Ebenen, besonders natürlich auf der Ebene, die direkt mit dem Bürger zu tun hat, nämlich in den Gemeinden. Aber auch da sollte man nicht unberücksichtigt lassen, daß diese Bereitschaft zwar gegeben ist, daß aber jede Verlagerung hin zu den Gemeinden mit Mehrkosten im Personalbereich verbunden ist und diese bei "gebremsten" Dienstpostenplänen und bei fallenden Einnahmen nicht einfach zu bewältigen ist.

Ich möchte als Bundesrat und Bürgermeister nicht jammern, denn ich glaube, daß das falsch wäre, muß aber doch feststellen, daß der finanzielle Spielraum für viele Gemeinden sehr, sehr eng geworden ist und der Haushaltsausgleich für immer mehr Gemeinden nicht mehr möglich ist. Fassen Sie das bitte als einen gewissen Hilferuf für die Gemeinden auf, verbunden mit dem Hinweis, daß es zu keinen zusätzlichen finanziellen und damit auch zu keinen zusätzlichen personellen Kosten und Belastungen mehr für die Gemeinden und die Bürger kommen soll, ja kommen darf.

Dazu noch ein kurzer weiterer Hinweis zu dem immer wieder auftauchenden Gerücht, das die Abschaffung der Getränkesteuer betrifft. Die Antwort kann nur lauten: Die Getränkesteuer muß für die Gemeinden erhalten bleiben! Jede andere Entscheidung hätte negative Auswirkungen, ja katastrophale Folgen für die Gemeinden.

Meine Damen und Herren! Dieses Bundesverfassungsgesetz ermächtigt Bund, Länder und Gemeinden, miteinander Vereinbarungen über einen Konsultationsmechanismus und einen Stabilitätspakt abzuschließen. Die Gemeinden werden durch den Gemeindebund und den Städtebund vertreten. Eine besondere Aufgabe ist die Ermittlung der Kostenkomponente und insbesondere der Kostenauswirkungen der Beschlüsse auf die Gebietskörperschaften.

Es liegt nun in der Verantwortung des Gemeinde- und Städtebundes, die Rechte der Gemeinden wahrzunehmen und entsprechende Schritte zu setzen. Es ergeben sich neue Möglichkeiten und auch neue Chancen. Dieses Bundesverfassungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für unsere Bundesstaatsreform und auch ein wichtiger Schritt für die Zukunft unseres Gemeinwesens. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Bundesräten der ÖVP.)

13.02

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster erteile ich Frau Bundesrätin Aloisia Fischer das Wort.

13.02

Bundesrätin Aloisia Fischer (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Herren Landeshauptmänner! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist zu der vorliegenden Regierungsvorlage schon sehr viel Inhaltliches ausgeführt worden, und ich denke, es ist keiner beleidigt, wenn ich mich relativ kurz halte. (Bundesrat Eisl: Ich schon!)

Ich darf zu dir, Herr Bundesrat Eisl, eine Bemerkung machen. Wenn du sagst, unser Herr Landeshauptmann will mit Zähnen und Klauen eine Gesetzesvorlage durchbringen, dann denke ich, du sprichst die Abschaffung des Proporzes an, und ich weiß, daß die Abschaffung des Proporzes eine alte Forderung der Freiheitlichen Partei war. Ich hoffe, daß dieser Vorschlag unseres


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