Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 58

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Interesse der Länder ist –, wenn ich vom Bund als eine Art Berichterstatter dem Landtag Neuigkeiten übermitteln könnte. Man muß nicht immer alles aus den Zeitungen erfahren. Besser wäre es, wenn man die Wahrheit aus den jeweiligen Fraktionen erführe. Mit der Bitte, diesem Appell zu entsprechen, lasse ich Sie, Herr Landeshauptmann, wieder zurück nach Salzburg fahren. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.55

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Ferdinand Gstöttner. Ich erteile ihm das Wort.

12.55

Bundesrat Ferdinand Gstöttner (SPÖ, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Herren Landeshauptleute! Meine Damen und Herren! Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union spürt man einen neuen Geist der Gemeinsamkeit, des Miteinanders. Auch in Österreich selbst brauchen wir das Miteinander zur Lösung aller Fragen, ganz besonders dann, wenn es um finanzielle Fragen geht.

Ich teile die Meinung, daß das Vertrauensverhältnis zwischen Bund, Ländern und Gemeinden gestärkt und gefestigt werden muß. Dabei ist es ganz wichtig, daß man sich nicht gegenseitig im Regen stehen läßt. Es muß über die Begleitumstände von Gesetzesbeschlüssen, vor allem über deren finanzielle Auswirkungen gesprochen werden.

Bei der immer schwieriger werdenden Finanzlage vieler Gemeinden ist die Prüfung der Kostenseite neuer Gesetze besonders wichtig. Es ist äußerst bedeutend, daß in Hinkunft der Städtebund und der Gemeindebund durch das Ermächtigungsgesetz in diese Prüfung eingebunden sind und damit die Rechte und die Interessen der Gemeinden wahrnehmen können. Die künftig verstärkten gemeinsamen Beratungen werden sicherlich zu einem erhöhten Kostenbewußtsein führen.

Wichtig erscheint mir, daß die Länder rechtzeitig in die Beratungen über die Begutachtungen beziehungsweise Stellungnahmen einbezogen werden. Nur so können berechtigte Einwände eingebracht und eine kürzere und sicherlich auch befriedigendere Arbeitsweise erreicht werden.

Noch neu zu regeln sein wird der Bereich der Verwaltungsverfahren zwischen Bund und Ländern. Es muß im Sinne der Bürgernähe zu einer Zusammenfassung der Verwaltungsverfahren – ich schließe da auch die Verwaltungsbereiche und die Verhandlungsbereiche der Gemeinden ein – kommen, denn es ist oftmals nur schwer zu erklären, daß für eine Baumaßnahme drei, vier, ja sogar oft fünf Verhandlungen an ebenso vielen Tagen mit ebenso vielen Bescheiden erforderlich sind. Ziel soll es sein, daß die Bürger für die Angelegenheit eines Komplexes einer Baumaßnahme einen Bescheid erhalten. Ich weiß, daß eine solche Verhinderung noch vieler Beratungen und auch mancher Korrekturen bedarf, aber je früher man beginnt, umso schneller kann man diese Frage lösen.

Gestatten Sie mir noch einen Hinweis: In der Landbevölkerung sorgten Gerüchte beziehungsweise auch schon gesetzte Maßnahmen selbst für Unruhe, beispielsweise die Auflösung von Gendarmerieposten und von Straßenmeistereien, die Zusammenlegung von Vermessungsämtern, Bezirksgerichten, Finanzämtern und Krankenhäusern, um nur ein paar Beispiele zu nennen. Wir bitten die Verantwortlichen in Bund und Ländern, zu bedenken, daß solche Veränderungen zwar verstanden werden, das Problem jedoch nicht nur in der Form gelöst werden kann, daß nur die finanziellen und organisatorischen Gründe im Vordergrund stehen, und daß man auch auf die Bevölkerung Rücksicht nehmen muß.

Es muß auch immer darauf Bedacht genommen werden, daß jede Zusammenlegung, jede Veränderung, jede Wegerweiterung für die Bewohner zu einer Verschlechterung führen, insbesondere für die Leute auf dem Land, die zum Großteil ohnehin im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel benachteiligt sind. Daher sollten solche Veränderungen gut überlegt und Verschlechterungen für die Bevölkerung auf den Land weitgehendst vermieden werden.


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