Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 86

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15.05

Bundesrat Dr. Peter Harring (Freiheitliche, Kärnten): Sehr verehrte Präsidentin! Vom Finanzministerium ist offensichtlich niemand hier ... (Der Redner erblickt einen Beamten in der Sitzreihe hinter der Regierungsbank.) Entschuldigen Sie! Der Herr Staatssekretär gibt uns nicht die Ehre. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute geht es darum, keinen Einspruch zu erheben – das ist nicht unsere, wohl aber Ihre Absicht, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, wie wir vorgestern im Ausschuß gemerkt haben – gegen die Novelle zum Nationalbankgesetz.

Die Redner der Regierungsparteien werden mit Sicherheit wieder davon sprechen, daß wir damit eine weitere wichtige Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Wirtschafts- und Währungsunion erfüllen, daß die Oesterreichische Nationalbank nun in das Europäische System der Zentralbanken eingegliedert wird und so weiter, also lauter wichtige Dinge. So weit, so gut.

Wir verlieren aber eine ganze Reihe von Kompetenzen. Wir sind dort zwar vertreten, haben aber noch weniger als bisher zu reden. Bei der Entscheidungsfindung war die Notenbank schon bisher nicht besonders freudig am Werk, denn man hat sich in den vergangenen Jahren eigentlich eher als Filiale von Frankfurt verstanden. Die berühmte Hartwährungspolitik ist mehr oder weniger aus Deutschland importiert worden, war aber eine gute Sache.

Warum sage ich das hier? – Weil ich davon überzeugt bin, daß nach dieser Novelle die wirtschaftspolitische Kompetenz für die österreichische Notenbank und damit auch für die Wirtschaftspolitik in Österreich geringer geworden ist. Was wir früher de facto in Frankfurt abgegeben haben, geben wir jetzt umso mehr de jure ab. Ich bin davon überzeugt, daß die Redner der Regierungsparteien sagen werden, daß in der Nationalbank beste wirtschaftspolitische Arbeit geleistet werde und daß diese hervorragenden Leistungen zu geringstmöglichen Kosten erbracht werden sollten. Das hat zumindest Herr Nationalrat Nowotny im Hohen Haus wörtlich so gesagt. Allerdings ist Nowotny in diesem Zusammenhang ein besonderer Fall.

Aber dazu, dies wirklich zu den geringstmöglichen Kosten zu erfüllen, liefert die Novelle tatsächlich keinen Beitrag. Denn wenn es um übliche und geringstmögliche Kosten geht, können 17,5 Monatsgehälter neben einer weit über die Beamtenpension hinausgehenden Vergütung für die Mitarbeiter dieser Forderung wohl kaum entsprechen. Das glaubt den Damen und Herren ohnedies niemand mehr. In diesem Zusammenhang sollte man sich einmal bei der Presse bedanken, da sie diese Dinge lückenlos aufgezeigt hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Nationalbank soll auf Europakurs, auf EU-Kurs gebracht werden. Ich frage Sie, ob Sie, wenn Sie hier keinen Einspruch gegen diese Novelle erheben, wirklich davon überzeugt sind, daß zur EU-Konformität auch die Perpetuierung des unseligen Proporzes gehört. Es ist offensichtlich niemand bereit, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Die Aufteilung in rot und schwarz ist nach wie vor lückenlos und in diesem Sinne perfekt. (Bundesminister Edlinger nimmt auf der Regierungsbank Platz.)

Meine Damen und Herren! Unvereinbar dürfte auch sein, daß die Vertreter der entscheidenden Großbanken – also der Bank Austria, der BAWAG und der Raiffeisen-Gruppe – direkt im Generalrat vertreten sind und sich dort sozusagen selbst kontrollieren. Die Oesterreichische Nationalbank ist nämlich Aufsichtsbehörde im Sinne des § 74 f sowie der §§ 79 bis 81 des Bankwesengesetzes. Ich frage mich nachdrücklich, ob es rechtstheoretisch überhaupt miteinander vereinbar ist, was dort geschieht. Die Oesterreichische Nationalbank ist auch zentrale Meldestelle für Großkredite. Das heißt, daß sie nach § 75 des Bankwesengesetzes monatlich von allen österreichischen Banken Monatsausweise erhält. Das sind Berichte über den Geschäftsgang dieser Banken, und daraus erfahren auch die Vertreter der Großbanken alle jene Daten, welche die Mitbewerber betreffen. Ich frage mich, und ich frage den inzwischen eingetroffenen Herrn Finanzminister: Ist es rechtstheoretisch wirklich in Ordnung, daß sich dort die Kontrolleure quasi selbst kontrollieren?

Meine Damen und Herren! Man sollte nicht vergessen, daß die Oesterreichische Nationalbank auch mit der Prüfung von Kreditinstituten betraut werden kann. Das heißt, das Bundesmini


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