sterium gibt der OeNB den Auftrag, dieses oder jenes Kreditinstitut in Österreich zu prüfen. Angesichts dessen ist es meiner Ansicht nach unvereinbar, daß die Vertretung im Generalrat so geregelt ist, wie sie leider auch nach dieser Novelle weiterhin geregelt sein wird. Es wird an keiner Stelle ausgeschlossen, daß sich die Mitglieder des Generalrates alle diese Informationen verschaffen können. Die Kontrollore kontrollieren sich also selbst und erhalten Datenmaterial von Mitbewerbern. Das alles hätte man reparieren können, man hat das aber offensichtlich nicht gewollt. Wie ist es mit den Reserven? – Der hochverehrte Herr Bundesminister für Finanzen hat in der Fragestunde gesagt, daß man über die Reserven nicht reden darf. (Bundesminister Edlinger: "Soll man nicht reden", habe ich gesagt!) Er hat auch auf manche Fragen keine Antwort gegeben. Das steht ihm selbstverständlich zu. Wenn Sie mir über bestimmte Dinge keine Antwort geben – zum Beispiel darüber, wie das mit den Kosten zum Euro ist –, ist das Ihre Sache. Aber Sie werden mir nicht verbieten können, über Dinge zu reden, von denen ich glaube, daß sie die Bevölkerung interessieren. Daher werden wir auch in Zukunft über die Reserven der Notenbank reden, selbst wenn Sie uns das verbieten wollen.
Für Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, stellt sich die Frage nach der Entscheidung über diese exorbitant hohen Reserven. Möchten Sie lieber die Privilegien weiter ausbauen oder erhalten, oder könnten Sie sich etwas anderes vorstellen, das man mit diesen Beträgen machen könnte? – Wir haben gesagt, wir könnten uns vorstellen, daraus die längst fällige Steuerreform zu finanzieren oder Vorkehrungen dagegen zu schaffen, daß etwas geschieht, von dem der Herr Bundesminister gesagt hat, daß es ein Treppenwitz der Geschichte wäre: über die Steuerreform zu reden und gleichzeitig wieder eine Steuererhöhung einzuführen. Da bin ich hundertprozentig Ihrer Ansicht: Das wäre nicht vernünftig!
Meine Damen und Herren! Bei den Reserven handelt es sich zunächst um die Währungsreserven. Ich frage mich, was vom Jahr 2000 an mit diesen Reserven im Wert von über 200 Milliarden Schilling geschehen wird. Nur ein Teil davon wird für Europa benötigt. Wir haben versucht, uns im Ausschuß darüber Klarheit zu verschaffen, aber das ist uns nicht gelungen. Wir haben darauf keine Antwort erhalten.
Ich spreche heute nicht über die 23 Milliarden Schilling im Pensionstopf, möchte aber kurz auf die Mindestreserve eingehen. Ich weiß nicht, meine Damen und Herren, ob Sie sich damit beschäftigt haben oder überhaupt damit zu beschäftigen beabsichtigen. Wenn wir oft über kleine Beträge reden und darüber, daß da oder dort Kosten entstehen und der Steuerzahler dafür bezahlen muß, sollten wir folgendes bedenken: In der Oesterreichischen Nationalbank liegen 59 Milliarden Schilling als Mindestreserve. Das ist ein Riesenbetrag!
Diese 59 Milliarden Schilling, die bei der Notenbank auf den Mindestreservekonten liegen, werden von allen österreichischen Kreditinstituten dort hinterlegt. Die Oesterreichische Nationalbank zahlt für die Mindestreserve nicht einen einzigen Schilling an Zinsen. Das heißt, dieses Geld wird zinsenlos zur Verfügung gestellt, und so ungeschickt kann man eine Bank ja gar nicht führen, daß man mit solchen Riesenbeträgen, die man zinsenlos im Portefeuille hat, keine Gewinne erzielen könnte. Es wäre ja eine Weltmeisterleistung, damit nicht Gewinn zu erzielen!
Bei 59 Milliarden Schilling entsteht, wenn wir den heutigen durchschnittlichen ViBOR-Satz von 3,2 Prozent heranziehen, ein Jahresertrag von 1,9 Milliarden bis 2 Milliarden Schilling. Auch das ist ein Riesenbetrag, und darüber geht man einfach hinweg. Eigentlich ist das ein Geschenk aller Österreicherinnen und Österreicher an die österreichische Notenbank, weil letztlich der Steuerzahler oder der Kreditnehmer höhere Bankzinsen dafür zu bezahlen hat.
Im Gesetz – es ist typisch, wie dieses Gesetz die österreichischen Banken bezeichnet, vielleicht ist das irgend jemandem von den Damen und Herren aufgefallen – werden die österreichischen Banken auch – unter Anführungszeichen – "mindestreservepflichtige Unternehmen" genannt. In Hinkunft werden die Banken in der Novelle als "mindestreservepflichtige Unternehmen" bezeichnet, und das ist typisch, weil es sich die Notenbank auch vorbehält, selbst und allein zu entscheiden, wie die Mindestreservesätze festzulegen sind.
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