Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 88

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Daran ist mir auch der folgende Punkt aufgefallen. Ich möchte heute neuerlich danach fragen, weil es vorgestern im Ausschuß nicht möglich war, darauf eine Antwort zu bekommen: Warum fehlt in der Novelle der alte § 43? – Im § 43 war bisher genau geregelt, wie es mit der Mindestreserve ist. Im Entwurf beziehungsweise im neuen Gesetz steht im § 43 – dort sind sechs oder sieben Absätze weggefallen – nur noch, die – nicht wörtlich, aber abgekürzt – OeNB hat zur Erfüllung des Artikels 105 Abs. 5 des EG-Vertrages "den ... dort bezeichneten Aufsichtsbehörden Hilfe zu leisten". Es steht im Prinzip sonst nichts mehr über die Mindestreserve darin.

Daher liegt der Verdacht nahe, daß mit der Mindestreserve etwas geschehen wird. Wir hätten sehr gern gewußt, was damit geschehen soll. Diese Auskunft wollte man uns offensichtlich nicht geben, obwohl wir vorgestern im Ausschuß sehr sachlich nachgefragt haben. Die einzige Antwort war: Ja, es ist da etwas in der EU im Gespräch. – Aber wahrscheinlich steht uns als Oppositionspartei überhaupt keine Auskunft darüber zu, ebenso nicht den Österreichern. Wahrscheinlich wird man irgendeine Regelung treffen und uns dann vor vollendete Tatsachen stellen.

Wir könnten uns vorstellen, daß man die Erträge aus der unverzinst liegenden Mindestreserve entweder den Banken zurückgibt, dadurch die Kredite billiger macht und dies auch kontrolliert, oder einen Beitrag zu den Umstellungskosten liefert, die den Herrn Finanzminister ja nicht interessieren. Letztlich sollten die Bürger damit begünstigt werden. Man könnte sich für die Erträge, für diese 2 Milliarden, die jährlich daraus zufließen, auch das eine oder andere im Hinblick auf eine Teilfinanzierung der Steuerreform oder soziale Maßnahmen einfallen lassen. Es gäbe dafür viele Möglichkeiten. Es müßte nicht unbedingt die 10-Prozent-Klausel in der Novelle verbleiben, der zufolge nach wie vor der Pensionsfonds in der Notenbank dotiert werden muß.

Wir haben – ich füge bedauernd hinzu, daß ich das bereits zwei- oder dreimal gesagt habe, damit es im Protokoll steht, und sage es jetzt absichtlich noch einmal – vorgestern auch gefragt: Wie wird es mit den Zweigstellen der Notenbank in den Bundesländern weitergehen? Was hat es für einen Sinn und welche Vorstellung steckt dahinter, daß es damit weitergeht wie bisher? Was machen die Zweigstellen in den Notenbanken? – Die einzige Antwort, die wir darauf bekommen haben, lautet: Die Aufgabe der Zweigstellen in den Notenbanken ist es, die Banken mit Bargeld zu versorgen. Aus – sonst ist den Beantwortern dazu nichts eingefallen! Wir haben nur noch eine Mitteilung erhalten, daß in den Zweigstellen ohnedies nur zwei Mitarbeiter tätig seien. Das betraf St. Pölten, in Klagenfurt – diese Zweigstelle kenne ich persönlich – sieht es ganz anders aus.

Ich frage den Herrn Bundesminister für Finanzen noch einmal: Was für einen Sinn haben die Landesstellen der österreichischen Notenbank? Was ist dort vorgesehen? Wieviel könnte man sich ersparen, wenn es diese nicht mehr gäbe? Was kosten also diese Bankstellen? – Das würde uns sehr interessieren. Meine Damen und Herren! Dazu möchte ich Sie abschließend fragen, ob "Die Presse" am Ende nicht doch recht hat, wenn dort Christine Domforth in einem mit "Der Hintergrund" überschriebenen Artikel schreibt: "Wird Nationalbank 1999 zum ,Auslaufmodell’?"

Meine Damen und Herren! Ich denke, daß mit der vorliegenden Novelle nicht das Notwendige getan wurde, um zu verhindern, daß die Tendenz tatsächlich dahin geht, die Notenbank quasi zu einem "Auslaufmodell" zu machen. Es ist die Frage zu stellen, welche Kompetenzen ihr verbleiben. Es ist weiters zu fragen: Sind die Bürger bereit, dafür weiterhin Steuermittel einzusetzen? Ist der Aufwand, der dort getrieben wird, gerechtfertigt? Sind die Privilegien einfach zur Kenntnis zu nehmen?

Diese Novelle zeigt deutlich die Absicht, Macht und Einfluß zu erhalten und sich um die öffentliche Meinung gewissermaßen am besten überhaupt nicht zu kümmern. Sie haben auch hier im Bundesrat sicherlich schon bemerkt, daß das nicht der Stil der Freiheitlichen ist. Daher werden wir dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.18

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster ist Herr Bundesrat Dr. Kaufmann zu Wort gemeldet. – Bitte.


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