Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 106

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Letzte Bemerkung: Ich möchte mich mit dem Diskussionsbeitrag des Herrn Bundesrates Scherb nicht besonders intensiv auseinandersetzen. Ich habe schon ähnliche Argumente gehört und sie nicht als besonders profunden Beitrag in der Diskussion über die Oesterreichischen Nationalbank empfunden. Ich möchte nur eines sagen, damit nicht das Märchen von der Abschlankung, von Versorgungsposten und von ähnlichem weiter bestehen bleibt:

Zum ersten. Es wurde bereits gesagt, daß die Oesterreichische Nationalbank in ihrer heutigen Struktur eine der "schlankesten" Notenbanken in der Europäischen Union, gemessen an der Bevölkerung des jeweiligen Landes, ist.

Zum zweiten: Die Direktion wird in Hinkunft aus vier Mitgliedern bestehen. Sie hat früher aus fünf, zu einer bestimmten Zeit sogar aus sechs Mitgliedern bestanden. Zwei von diesen vier Mitgliedern werden sich von nun an in ihrer Funktion als Gouverneur beziehungsweise als Vizegouverneur eine geraume Zeit eines Arbeitsmonats nicht in Österreich befinden, aber trotzdem müssen die laufenden Geschäfte der Nationalbank geführt werden. In Anbetracht dessen ist ein Direktorium bestehend aus vier Personen ein "schmales" Direktorium. Ich sage Ihnen: Es gibt in keiner Notenbank weniger Direktoriumsmitglieder, vier ist das mindeste, in den meisten Notenbanken gibt es sechs bis sieben.

Was die Generalräte betrifft, so handelt es sich dabei – das möchte ich auch in aller Deutlichkeit sagen – um eine ehrenamtliche Funktion. Wie man ehrenamtliche Funktionäre versorgen kann, weiß ich nicht. Wenn ich Ihnen jenen negativen Beigeschmack zubillige, den Sie da gemeint haben, als Sie von Versorgung sprachen, dann muß ich sagen: Das sehe ich nicht so! Die Generalräte der Oesterreichischen Nationalbank amtieren ohne Bezahlung. Sie nehmen eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, auch im Interesse ihrer jeweiligen Eigentümer, wahr.

Ich möchte Sie bitten, im Interesse der fristgerechten Konvergenz der Republik Österreich das Notenbankgesetz in der vorliegenden Fassung zu beschließen, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

16.45

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte, Herr Bundesrat DDr. Königshofer

16.45

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich danke dem Herrn Bundesminister für seine Erläuterungen, möchte aber doch eine Sache im Sinne der freiheitlichen Politik klarstellen, damit man nicht glaubt, daß wir blind in eine Steuerdiskussion hineingehen.

Herr Bundesminister! Wir wissen auch, daß man mit Einmalmaßnahmen nicht dauernde Steuerentlastungen schaffen kann. Aber wir gehen davon aus, daß man dann, wenn man eine Manövriermasse zur Verfügung hat, um etwas zu bewegen, eine Entlastung der Masseneinkommen erwirken kann, und die Entlastung der Masseneinkommen führt zu erhöhter Kaufkraft, und die erhöhte Kaufkraft führt zu Käufen.

Wenn heute ein Arbeiter einkauft, dann zahlt er, je nachdem, welchen Artikel er kauft, verschiedenste Steuern. Er zahlt auf jeden Fall einmal Umsatzsteuer, und wenn er tankt, zahlt er Mineralölsteuer. Außerdem zahlt er, je nachdem, was er konsumiert, Getränkesteuer, Biersteuer, Sektsteuer, Tabaksteuer et cetera. Dann sprudeln für Sie, Herr Finanzminister, die Einnahmen im indirekten Steuerbereich. So haben wir das gemeint!

Sie müssen sich das anschauen: Seit 1989, seit der Steuerreform, ist die Lohnsteuereinnahme für das Finanzministerium um über 100 Prozent gestiegen, und zwar von 88 Milliarden Schilling auf weit über 180 Milliarden Schilling. Herr Finanzminister! Wir meinen nur: Geben Sie den österreichischen Lohnempfängern einen Teil dieser hohen Steuerleistung, die Sie aufgrund der


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