Bundesrat Stenographisches Protokoll 639. Sitzung / Seite 109

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durch eine Dämpfung der Pensionszuschüsse erwartet werden kann. Aber die Pensionsreform, die die Bundesregierung vorgeschlagen hat, geht davon aus, daß niemand, der sich in Pension befindet oder der unmittelbar davor steht, einen Verlust seiner Pension zu befürchten hat. Das war ein ganz entscheidendes Kriterium. Deshalb werden wir nämlich heute – beispielsweise von Herrn Rürup – kritisiert, daß die Pensionsreform zu kurz greift.

Herr Bundesrat! Es kann Ihnen doch nicht entgangen sein, daß in der Zwischenzeit quasi durch eine Betriebsvereinbarung – und das reicht – die Oesterreichische Nationalbank ihr Pensionssystem sehr wohl geändert hat. Es gilt für alle, die mit dem 1. Mai 1998 in die OeNB eintreten, das ASVG plus einem Pensionskassensystem. Aber selbstverständlich ist es so wie in allen anderen Bereichen auch, daß derjenige, der sich in Pension befindet, nicht am nächsten Ersten weniger bekommt. Das ist in keinem Bereich durch die Pensionsreformpolitik geschehen, und das wäre auch unfair. Es wäre auch unfair gegenüber den betroffenen Menschen, weil sie sich letztendlich eine andere Disposition – mit gutem Recht eine andere Disposition – ihrer individuellen Lebensabendgestaltung vorgenommen haben.

Es sind pensionspolitische Veränderungen immer langfristig anzusetzen, wenn man nicht möchte, daß es zu gewaltigen Verunsicherungen gerade bei jenen Menschen kommt, die es sich am wenigsten verdient haben, nämlich bei den Alten. – Ich danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.57

Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es noch weitere Wortmeldungen? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert wird (1078 und 1091/NR sowie 5656/BR der Beilagen)

9. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Übertragung des Dorotheums in das Eigentum der ÖIAG (918 und 1092/NR sowie 5657/BR der Beilagen)

10. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1998 betreffend ein Übereinkommen zwischen Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen samt Zusatzprotokoll und Protokoll über den Beitritt Griechenlands zum Übereinkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft über gegenseitige Unterstützung ihrer Zollverwaltungen sowie Erklärung der Republik Österreich (990 und 1093/NR sowie 5658/BR der Beilagen)


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