Der Kollege hat auch gesagt: Es gibt in dieser Sache einige offene Fragen. Dazu gehört die prinzipielle Frage nach dem Wert des Dorotheums. Jeder private Unternehmer oder jeder Private, der ein Grundstück verkauft, wird einmal den Verkaufsgegenstand bewerten. Ein Unternehmer wird zunächst einen Unternehmensteil vorher bewerten, um zu wissen, welchen Preis er in etwa erzielen wird können. Wo sind die Verkaufslimits, Herr Minister?
Jeder private Aktionär, der Aktien verkauft – oder zumindest die allermeisten –, erteilt der Bank einen limitierten Verkaufsauftrag, in dem es heißt: nicht unter einem gewissen Preis. Läßt man der ÖIAG völlig freie Hand in der Erzielung des Preises für das Dorotheum? – Damit ließe man die ÖIAG über die Haftungsverpflichtungen des Bundes disponieren, und das kann ich nicht gutheißen!
Man müßte vorschreiben, daß das Dorotheum innerhalb einer gewissen Zeit und nicht unter einem bestimmten Preis veräußert werden soll. Alles andere kann in die Hände der ÖIAG gelegt werden. Wenn eigene Vermögenswerte der Republik in die Hände der ÖIAG gelegt werden, möchte ich gar nicht unterstellen, daß fahrlässig damit umgegangen wird, aber ich meine, daß der Eigentümer sich die Verfügungsgewalt über sein Eigentum vorbehalten sollte. (Bundesminister Edlinger: Wer ist in der Hauptversammlung der ÖIAG?) Die Republik, der Bund; da werden Ihre Sektionschefs drinnen sitzen. (Bundesminister Edlinger: Wer? – Ich! Das dürfen Sie nicht vergessen!) Ja Sie, Herr Minister, aber in Ihrer Vertretung Sektionschefs!
Herr Minister! Ich denke, daß man den Wert im vorhinein festschreiben oder ein Limit geben sollte. Denn sonst können Sie die Dinge nur nachträglich sanktionieren, also nachdem die Verträge schon unterschrieben sind. Dann wird es Probleme geben.
Ich stelle fest, daß derzeit niemand auch nur die geringste Ahnung hat, wieviel das Dorotheum wert ist und welcher Verkaufserlös zu erwarten sein wird. Ich erblicke darin eine typisch österreichische Vorgangsweise: Es wird eine lange Vorbereitungsphase, eine lange Käufersuche und langwierige Bewertungsprozeduren geben. Das hat sich auch bei der Veräußerung der Firma Steyr gezeigt. Da hat man über den Wert ebenfalls nicht genau Bescheid gewußt beziehungsweise den Anbietern nicht einmal die Möglichkeit gegeben, eine eigenständige Bewertung durchzuführen. Herr Generaldirektor Hampel hat sich dazu im Fernsehen folgendermaßen geäußert: Er habe schon "befürchtet", daß noch bessere Angebote kommen werden – eine eigenartige Auslegung von zu erwartenden Mehrerlösen!
Als ein negatives Beispiel dafür, wie man in der Vergangenheit versucht hat, ein staatliches Unternehmen zu veräußern, nenne ich das frühere staatliche Reisebüro: das Verkehrsbüro. Der damalige Wirtschaftsminister – das war Dr. Wolfgang Schüssel – wollte das Verkehrsbüro verkaufen, und zwar an den damaligen Generaldirektor Dr. Galler – man nennt solch einen Vorgang Management Buyout. Herr Dr. Galler hat 500 Millionen Schilling für das Verkehrsbüro geboten. Er hätte das wahrscheinlich über Kredite finanziert. Aber dann sind die Freiheitlichen daraufgekommen, daß dieser Preis nicht richtig sein kann. Jörg Haider hat eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft gerichtet, und man hat vom Verkauf auf diese Art und Weise Abstand genommen. Es hat sich herausgestellt, daß auf der Aktiva-Seite des Verkehrsbüros 30 Prozent Casino-Anteile enthalten waren, und allein diese Anteile haben damals einen Wert von ungefähr von 1,5 Milliarden Schilling repräsentiert. Das ergibt eine Differenz von 1 Milliarde Schilling! (Bundesrat Dr. Kaufmann: Wir reden hier über das Dorotheum und nicht über das Verkehrsbüro!) Ich zeige in diesem Zusammenhang auf, wie es in der Vergangenheit falsch gelaufen ist!
Herr Kollege Kaufmann! Ihr Parteiobmann, Ihr Herr Wirtschaftsfachmann Dr. Schüssel hätte das damals so durchgezogen. Ich sage Ihnen: Wenn Jörg Haider nicht gewesen wäre, dann hätte die Republik 1 Milliarde Schilling verloren. Schon aufgrund dessen hat sich Jörg Haider für diese Republik rentiert! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesrat Mag. Leichtfried: Da haben wir eine andere Meinung!)
Meine Damen und Herren! Einem Procedere, wie es hier vorgezeichnet ist, werden wir nicht zustimmen, weil wir einfach nicht verstehen können, warum man nicht von seiten des Mini
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