Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 69

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ausgehen wird. Das Interesse innerhalb der Europäischen Kommission ist da sehr groß, ebenso innerhalb anderer Mitgliedstaaten.

Österreich ist, was die Gentechnik betrifft, sozusagen mit einer gewissen "Exotenposition" angetreten. Ich meine, wir waren aber mit unserer Position Vorreiterinnen und Vorreiter – nicht mit einer Ablehnung, sondern mit einer transparenten und offensiven Auseinandersetzung in dieser Thematik. Es ist kein Zufall, daß jetzt eine neue Richtlinie, die Novelle der Richtlinie 90/220, auf europäischer Ebene diskutiert wird, wobei es darum gehen wird, in Zukunft bei Genehmigungsverfahren auf europäischer Ebene grundsätzlich Fristen einzuräumen, das heißt, sozusagen nicht auf alle Zeit und in alle Zukunft zu bewilligen, sondern sich nach einer bestimmten Zeit anzuschauen, wie das jeweilige Produkt bei Anwendung funktioniert oder eben nicht funktioniert hat.

Wesentlich ist, daß in Zukunft ein Monitoring vorgesehen sein wird. Das ist übrigens etwas, was in den Vereinigten Staaten selbstverständlich ist, ebenso wie ein enorm großes Haftungsrecht. Das mag auch gerade deswegen etwas sein, was gerade in der "Neuen Welt" mit so großer Vorsicht angegangen wird.

Ein meiner Ansicht nach sehr wichtiges Thema möchte ich jetzt noch anschneiden, ein Thema, das auch von sehr vielen Bundesrätinnen und Bundesräten angesprochen wurde: Der Hunger in der Welt wird sich, so glaube ich, durch die Anwendung der Gentechnologie nicht beseitigen lassen. Diesen Hunger gäbe es nicht, wenn alle miteinander, auch dieses Wirtschaftssystem, dagegen ankämpfen würden. Es wird um ökonomische, um politische Entscheidungen gehen, diesen schrecklichen Mißstand zu beseitigen. Diesbezüglich können und dürfen wir uns nicht allein auf wissenschaftliche Methoden verlassen.

Die Debatte in Österreich ist ganz sicherlich keine Scheindebatte, und dabei geht es auch keineswegs – gegen diesen manchmal geäußerten Vorwurf verwahre ich mich immer entschieden – um Technik- oder Technologiefeindlichkeit.

Ich sage abschließend noch einmal, was ich bereits am Anfang meiner Ausführungen hier gesagt habe: Nur bei einer Akzeptanz der Bevölkerung sind Technologien – egal, wie sie heißen und auf welcher Basis sie entwickelt werden – Zukunfts technologien. Nur auf der Basis von Information und Transparenz gewinnen derartige Technologien an Seriosität und vor allen Dingen auch an Vertrauen in die Zukunft.

Ich meine also: Man sollte diesbezüglich keine grundsätzlich ablehnende Haltung an den Tag legen, selbstverständlich auch keine Freibriefe ausstellen, sondern differenziert an diese Thematik herangehen, von Fall zu Fall entscheiden – und vor allen Dingen die selbstbewußte Art und Position Österreichs in der Europäischen Union so fortsetzen, wie wir das auch schon bisher getan haben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.20

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weiters hat sich Herr Bundesminister Dr. Nikolaus Michalek zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

13.20

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sozusagen mein Part in dieser Diskussion ist der zivilrechtliche Teil dieses Gesetzesvorhabens, der sich mit der Haftung für Arbeiten mit GVOs beziehungsweise deren Freisetzung befaßt. Auch wenn sich bekanntgewordene Gentechnikschäden in Grenzen halten, rechtfertigt das besondere Risikopotential auch ein besonderes Haftungsregime – im Interesse möglicher Geschädigter. Dieses Haftungsregime sind wir von drei Fragen aus angegangen: Wie weit sollen Haftungsansprüche gehen? Wie stehen die Chancen, gesetzlich festgelegte Ansprüche auch gerichtlich zugesprochen zu erhalten? Und, wenn das gelungen ist, wie können die Chancen auf tatsächliche Befriedigung zugesprochener Ansprüche verbessert werden?

Meine Damen und Herren! Auch ich sowie die Mitarbeiter des Justizministeriums teilen die heute schon vorgetragene Meinung, daß die letztlich gefundenen, durchaus als streng zu be


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