Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 87

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Oder: Wir haben bis heute keine sozialen Grundrechte, und niemand wird deshalb die fundamentale Bedeutung solcher Rechte in Frage stellen. Nur das meinte ich, und so, bitte, wollte ich verstanden sein. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.40

Präsident Ludwig Bieringer: Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. April 1998 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Mühlwerth und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend Verbesserung des Rechtsschutzes im Ausschreibungsverfahren vor.

Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenminderheit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend Verbesserung des Rechtsschutzes im Ausschreibungsverfahren ist daher abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. April 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. April 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 und das Eltern-Karenzurlaubsgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

7. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 25. März 1998 betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Durchführung des Titels II der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates vom 21. April 1997 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen (Rindfleisch-Etikettierungsgesetz) (1102/NR sowie 5671/BR der Beilagen)


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