Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 88

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Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Tagesordnung: Entwurf eines Bundesgesetzes über die Durchführung des Titels II der Verordnung (EG) Nr. 820/97 des Rates vom 21. April 1997 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen (Rindfleisch-Etikettierungsgesetz).

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Uta Barbara Pühringer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatterin Uta Barbara Pühringer: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich berichte zu Punkt 7 der Tagesordnung: Es ist dies ein Bericht des Ausschusses für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz, und es geht darin um ein Bundesgesetz über die Durchführung des Titels II der Verordnung Nr. 820/97 des Rates vom 21. April 1997, das die Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Rindern und die Etikettierung von Rindfleisch und Rindfleischerzeugnissen zum Inhalt hat.

Der Bericht liegt Ihnen allen in schriftlicher Form vor. Ich beschränke mich daher auf den Hinweis, daß der Ausschuß für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz nach Beratung der Vorlage am 28. April, also gestern, mit Stimmenmehrheit den Antrag stellt, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich danke für die Berichterstattung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Andreas Eisl. Ich erteile ihm dieses.

14.45

Bundesrat Andreas Eisl (Freiheitliche, Salzburg): Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz wurde in der letzten Sitzung zurückgestellt, weil einige Länder mit diesem Gesetz nicht einverstanden waren. Wir haben inzwischen auch nicht erfahren, ob diese Länder jetzt mit dieser Vorgangsweise einverstanden sind.

Tatsache ist, daß die EU-Länder laut Verordnung des Rates vom 21. April 1997 eine Rindfleisch-Etikettierung durchzuführen haben. Die Bundesrepublik Deutschland wird dieser Verordnung voraussichtlich nicht nachkommen, da es Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes und dergleichen gibt.

Mit der Durchführung dieses Gesetzes und mit der Kennzeichnung soll die AMA betraut werden. Dem Bund entstehen – so steht es im Gesetz – keine Kosten, da die Vermarkter diese Kosten selbst zu tragen haben.

Die Bauern zahlen aufgrund des EU-Beitrittes bei der AMA bereits Marketingbeiträge, Gütesiegelgebühren und jetzt auch noch Etikettierungsgebühren. Was die Kammerumlage und noch einige weiteren Auslagen angeht, bezahlen die zirka 200 landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich laut Landwirtschaftsministerium – pro Betrieb aufgeschlüsselt – bereits 26 000 S im Jahr. (Bundesrat Payer: Dann fragen Sie, was sie mehr verdienen in der Zwischenzeit! Das muß man auch fragen!) Herr Kollege! Der Wein wird nicht etikettiert. Deshalb wissen Sie als Burgenländer auch nicht, wie das abläuft. Diese Kosten bleiben dem Burgenland vorläufig erspart. Vielleicht erfindet man aber auch da noch etwas.

Wenn man schon eine Etikettierung durchführt, so sollte es unserer Meinung nach ein modernes Etikettierungssystem sein. Es gibt bereits Mikrochips, die unter der Haut implantiert werden, damit vom Geburtsdatum an bis ans Lebensende dieses Tieres der Stammbaum und die Herkunft klar ersichtlich sind. (Bundesrat Payer: Wer soll denn implantieren?) Herr Kollege! Ohrenmarken gehen oft verloren, zugegebenermaßen verschwinden sie auch manchmal absichtlich. (Bundesrat Payer: Wollen Sie die Tierärzte noch reicher machen? 300 S pro Besuch! Fragen Sie Ihre Bauern!) Die Ohrmarken müssen dann nachbeschafft werden und kosten auch wieder


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