Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 91

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Ich denke, daß wir auch im Sinne der Wahrung und des Bedenkens von effizienten Maßnahmen gute Entscheidungen getroffen haben, was die Durchführung dieses Rindfleisch-Etikettierungsgesetzes betrifft. Ich möchte nur eines in Erinnerung rufen: Hätten wir keine Regelungen in dieser Form erarbeitet, so hätte die mittelbare Bundesverwaltung, sprich letztendlich die Bezirksverwaltungsbehörden, zur Umsetzung herangezogen werden müssen. Das wäre meiner Meinung nach eine für alle Beteiligten nicht vorstellbare und sehr schwer zu bewerkstelligende Situation gewesen.

Es ist auch im Sinne der Bundesländer gelegen, daß mit der Lösung, daß die AMA als Behörde auftritt, ein sehr brauchbares und sehr gutes Instrument garantiert werden kann. Ich glaube auch, daß durch die Ausschußfeststellung, daß natürlich die Bundesländer beziehungsweise die Landeshauptleute in Wahrung ihrer Kompetenzen von der AMA als Bundesbehörde die Informationen haben und auch abrufen können, alle Bedenken ausgeräumt werden konnten.

Ich erwarte mir, daß wir in Umsetzung dieses Gesetzes beziehungsweise auch der Verordnung auf europäischer Ebene wieder ein Stück weitergekommen sind. Es wurde hier schon von der hohen Transparenz der Produkte, die auf dem Markt sind, gesprochen, der Produkte, die in Österreich produziert werden, die in Österreich auf den Markt kommen und schlußendlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern landen.

Ich freue mich darüber und vertrete die Meinung, daß Österreich in diesem Punkt vorbildhaft gehandelt hat, und zwar vor allen Dingen deshalb, weil, wie ich schon sagte, wir sehr schnell gehandelt haben und vorzeitig diese Möglichkeiten allen Marktbeteiligten eröffnen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

15.01

Präsident Ludwig Bieringer: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist daher geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Dies ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. April 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird (695/A und 1145/NR sowie 5672/BR der Beilagen)

9. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. April 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (FHStG) geändert wird (731/A und 1146/NR sowie 5673/BR der Beilagen)

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

Bundesgesetz, mit dem das Studienförderungsgesetz geändert wird, sowie


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