Bundesrat Stenographisches Protokoll 640. Sitzung / Seite 90

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Fraktion wird daher dem Gesetz die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.53

Präsident Ludwig Bieringer: Als nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Peter Rieser. Ich erteile ihm dieses.

14.53

Bundesrat Peter Rieser (ÖVP, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Vor zwei Wochen haben wir hier das Lebensmittelgesetz und das Veterinärrechtsanpassungsgesetz beschlossen. Herr Kollege Eisl! Es war nicht nur Vorarlberg, sondern es haben natürlich auch andere Länder bereits am 1. Oktober 1997 Bedenken vorgebracht. Es handelt sich bei diesem Rindfleisch-Etikettierungsgesetz um den zweiten Teil des Rinderkennzeichnungsgesetzes, das uns auch von der Europäischen Union auferlegt wurde, damit die Bevölkerung wieder mehr Vertrauen hat – Vertrauen, das im Zuge der BSE-Krise verlorengegangen ist.

Es wurde festgehalten, daß die Zustimmung zur Betreuung der AMA zur Vollziehung des Titels II nur dann gegeben werden kann, wenn dem Landeshauptmann das Recht zukommt, alle die für die Wahrung der ihm sonst übertragenen Aufgaben erforderlichen Informationen und Daten beziehungsweise Auskünfte von der AMA unentgeltlich und auf geeignete Art zu erhalten. Den Ländern wurde von seiten der AMA und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft die Wahrung dieser Rechte zugestanden.

Wir sind also heute in der Situation, sagen zu können, daß das, was die Länder verlangt haben und wofür wir in der Länderkammer auch zuständig sind, eigentlich erfüllt worden ist.

Herr Kollege Eisl! Du hast in deiner Rede verlangt, daß die Kennzeichnung der Tiere mit zwei Marken in jedes Ohr nicht genügt, sondern daß sozusagen Mikrochips unter die Haut implantiert werden müssen. Herr Kollege Eisl! Hast du ausgerechnet, was das kosten würde? Herr Kollege Payer hat vorhin gesagt, daß für jeden Tierarztbesuch 300 S nur für die Anfahrtszeit und als Grundhonorar zu begleichen sind. (Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel. ) Herr Kollege Tremmel! Bei 900 000 Kälbern, die in Österreich geboren werden, würde das alleine 270 Millionen Schilling für eine Berufsgruppe ausmachen. Ich glaube, daß solche Belastungen den Bauern nicht zumutbar sind. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Dr. Tremmel. )

Herr Kollege Tremmel! Tatsache ist, daß das Rindfleisch-Etikettierungsgesetz eine Fortsetzung des Tierkennzeichnungsgesetzes ist. Mein Kollege hat vorhin, so wie auch du, Herr Kollege Eisl, schon ausführlich die Problematik dargelegt. Das Wichtigste ist, das Vertrauen der Bevölkerung wieder zurückzugewinnen, jenes Vertrauen, das aufgrund der BSE-Krise verlorengegangen ist. Ich glaube, daß wir da auf dem richtigen Weg sind. Meine Fraktion wird dieser Novellierung beziehungsweise diesem Gesetz die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

14.57

Präsident Ludwig Bieringer: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin für Verbraucherschutz und Frauenangelegenheiten Frau Mag. Barbara Prammer. – Bitte.

14.57

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren! Das Wesentliche ist meines Erachtens bereits gesagt worden. Mit diesem Rindfleisch-Etikettierungsgesetz wird – das ist sehr erfreulich – eine Bestimmung, die natürlich auch in Österreich aufgrund des Inkrafttretens einer EU-Verordnung gelten wird, vorgezogen. Das heißt, wir führen freiwillig und früher ein Etikettierungssystem ein und haben daher die Verpflichtung oder vielmehr die Möglichkeit, Marktbeteiligten in vielerlei Hinsicht ein gutes Handwerkszeug in die Hand zu geben, um Vertrauen in den Markt zu garantieren. Das bedeutet: positive Signale in Richtung Verbraucherschutz, positive Signale aber auch in Richtung Landwirtschaft und Lebensmittelindustrie.


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