Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 24

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Präsident Ludwig Bieringer: Für eine weitere Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Thomas Ram gemeldet. – Bitte.

Bundesrat Thomas Ram (Freiheitliche, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die neuen Werkvertragsregelungen ändern auch die Stellung der Lektoren der Fachhochschulen. Wie wird sich diese Änderung auf die Personalkosten der Fachhochschulen auswirken?

Präsident Ludwig Bieringer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Im allgemeinen wird dadurch eine Steigerung der Personalkosten erwartet sowie eine Verminderung der Einkommen der Betroffenen, allerdings eine bessere sozialrechtliche Absicherung. Mittelfristig streben wir aber eine Lösung an, die an den Fachhochschulstandorten auch die vermehrte Verwendung von hauptberuflichen Fachhochschullehrern vorsieht.

Wir müssen schon sehen, daß zwar für die Startphase die werkvertragliche Bindung von qualifizierten Fachhochschullehrern – vielfach aus dem universitären Bereich, vielfach auch aus anderen Bereichen rekrutiert – die ideale Startform ist, daß wir aber mit zunehmender Entwicklung der einzelnen Standorte, nicht zuletzt auch im Interesse der Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen für Absolventen von Hochschulen und von Fachhochschulen, vermehrt zu Daueranstellungen kommen werden müssen. Das wird sich mit größer werdenden Standorten und einem breiteren Studienangebot dann auch kostenmäßig wieder besser darstellen lassen.

Präsident Ludwig Bieringer: Ich bitte Herrn Bundesrat Alfred Schöls um seine Zusatzfrage.

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es läßt sich abschätzen, daß mit Ende des heurigen Schuljahres zirka 600 Absolventen aus den Fachhochschulen austreten werden. Es ist sicherlich auch für den öffentlichen Dienst interessant, die Abgänger unterzubringen. Daher meine Frage an Sie: Wie weit sind die Verhandlungen im Zusammenhang mit dem Vertragsbedienstetengesetz gediehen, damit auch die Anerkennung eines Fachhochschulabschlusses als besondere Qualifikation in das Dienstrecht des öffentlichen Dienstes kommt?

Präsident Ludwig Bieringer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Bundesrat! Das ist eine Frage, die auch ich mit Interesse verfolge, aber deren Beantwortung mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf dem jeweils neuesten Stand nicht möglich ist. Sie wissen, daß auch ich der Meinung bin – ich habe mich schon mehrfach beim Finanzminister dafür verwendet –, daß eine Öffnung der Zugänglichkeit von Dienstposten der Kategorie A für Fachhochschulabsolventen jedenfalls sinnvoll und notwendig wäre. Dadurch würde keine Vermehrung irgendwelcher Kosten eintreten, weil dadurch ja nicht mehr Planstellen vorhanden wären, sondern gegebenenfalls nur ein größerer Wettbewerb, nämlich zwischen Absolventen von Fachhochschulen und solchen der Universitäten.

Glücklicherweise ist es so, daß die bisherigen Absolventen der Fachhochschulstudiengänge primär von der Privatwirtschaft gesucht und aufgenommen werden. Das liegt nicht zuletzt auch an der Konzeption, daß wir bisher wirtschaftsnahe und technische Ausbildungen am meisten forciert haben und daher die öffentliche Hand nur ausnahmsweise der Anstellungsgeber für Absolventen von Fachhochschulen wird. Ich setze mich allerdings auch in der Bundesregierung dafür ein, daß wir zu einer Vertragsbedienstetenregelung kommen beziehungsweise zu einem neuen Bundesvertragsrecht, wenn Sie so wollen, für Bundesangestellte, wonach nicht primär nach Formalqualifikation, sondern nach Verwendung eingestuft und entlohnt werden soll. Und damit müßte das heute bestehende Problem der Einstufung von Fachhochschulabsolventen überwunden sein.

Präsident Ludwig Bieringer: Wir gelangen nunmehr zur 8. Anfrage, 903/M.


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