Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 44

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Behandlung der Tagesordnung

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Aufgrund eines dem Herrn Präsidenten zugekommenen Vorschlages ist beabsichtigt, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 9 und 10, 12 und 13 sowie 14 und 15 der Tagesordnung unter einem abzuführen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir werden daher in dem Sinn vorgehen.

Wird zur Tagesordnung das Wort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Bevor wir aber in die Tagesordnung eingehen, möchte ich Sie von einer Vereinbarung der Fraktionen in der letzten Sitzung der Präsidialkonferenz in Kenntnis setzen.

Die Fraktionen haben eine freiwillige Redezeitbeschränkung von 10 Minuten für alle Debatten, für welche die Geschäftsordnung keine bestimmten Redezeiten vorsieht, vereinbart. In Hinkunft wird daher das rote Lichtsignal zirka 2 Minuten vor Ablauf der vereinbarten Redezeit zu blinken beginnen und nach Ablauf der 10 Minuten dauernd leuchten. Wenn aber mehrere Redner von einer Fraktion zu Wort gemeldet sind, sollen dem Erstredner der jeweiligen Fraktion bis zu 15 Minuten zur Verfügung stehen.

Da es sich um eine freiwillige Redezeitbeschränkung handelt, wird der vorsitzführende Präsident daher weder ein Glockenzeichen geben, noch den Redner nach Ablauf der vereinbarten Redezeit darauf hinweisen. Sollte im Hinblick auf das zu behandelnde Thema die Vereinbarung von vornherein nicht eingehalten werden können, ersuche ich Sie, vor Beginn Ihrer Rede darauf hinzuweisen. Wir haben auch in Aussicht genommen, diese Vereinbarung nach einer Probezeit allenfalls zu adaptieren, falls sich dies als notwendig erweisen sollte.

Der Herr Präsident, der Herr Vizepräsident und ich freuen uns, daß es zu dieser freiwilligen Vereinbarung gekommen ist, denn wir glauben, daß sie durchaus einen Beitrag zu einer Verlebendigung der Debatten leisten kann. Sie sind ganz herzlich eingeladen, sich daran zu beteiligen.

1. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Mai 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Behörden-Überleitungsgesetz, das AIDS-Gesetz 1993, das Bundesgesetz über natürliche Heilvorkommen und Kurorte, das Rezeptpflichtgesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden (1077 und 1147/NR sowie 5674/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und gelangen zum 1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Behörden-Überleitungsgesetz, das AIDS-Gesetz 1993, das Bundesgesetz über natürliche Heilvorkommen und Kurorte, das Rezeptpflichtgesetz und das Arzneimittelgesetz geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Hager übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Wolfgang Hager: Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Der Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales über die genannten Vorlagen liegt Ihnen schriftlich vor. Ich verzichte daher auf die Verlesung.

Der Ausschuß für Arbeit, Gesundheit und Soziales stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht und die Antragstellung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Tremmel. – Bitte.


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