überhaupt keine Rede sein, mit Ausnahme dessen, daß der Ausschuß der Regionen jetzt selbst Pressekonferenzen abhalten kann, wo er Forderungen für das Papier und für den Papierkorb stellen kann.
Fragen Sie einmal Ihre Parteikollegen, die in diesem Ausschuß der Regionen sitzen, was sie denn in den letzten drei Jahren tatsächlich alles erreicht haben, in welchen konkreten Punkten sie die Kommission zu einer Änderung ihrer Haltung in Hinblick auf das Subsidiaritätsprinzip bewegen konnten. Wenn Sie, Herr Kollege Kaufmann, mir ein einziges Beispiel dafür nennen können, dann nehme ich das gerne zurück.
Auch das Verlangen der Landeshauptleutekonferenz, das Subsidiaritätsprinzip um einen besonderen Verweis auf die Regionen und die lokalen Gebietskörperschaften zu ergänzen, ist irgendwo im Niemandsland des Verhandlungsmarathons begraben worden.
Es kommt sogar noch schlimmer. Im Protokoll über die Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips, das dem Vertrag von Amsterdam angefügt ist, das also nicht einmal eigentlicher Bestandteil des Vertrages ist, heißt es im § 2 ausdrücklich, daß "die Anwendung des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzips nicht die Prinzipien beeinträchtigt, die vom EuGH in bezug auf die Beziehungen zwischen dem nationalen Recht und dem Gemeinschaftsrecht aufgestellt wurden." Das heißt in der Tat, daß jede Form des Gemeinschaftsrechts, sogar das sekundäre, höher ist als jede Form des nationalen Rechts, sogar die Verfassung.
Was nun die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente betrifft, so heißt es im entsprechenden Protokoll, daß alle Konsultationsdokumente der Kommission, also Grün- und Weißbücher sowie Mitteilungen, den Parlamenten der Mitgliedstaaten unverzüglich zugeleitet werden. Ja, meine Damen und Herren, wir bedanken uns auch ganz herzlich bei der Kommission dafür, daß sie uns wenigstens wissen läßt, was sie über unsere Köpfe hinweg beschließt. Das ist ja wirklich eine ganz hervorragende demokratische Errungenschaft, die man da erreicht hat. (Bundesrat Schöls: Sie müssen Vertragsentwürfe der FPÖ vorlegen!) Die werde ich Ihnen zur gegebenen Gelegenheit vorlegen, und Sie dürfen dann auch gerne unterschreiben, Herr Kollege. (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Schöls. )
Der Vertrag von Amsterdam hat nicht nur keine verstärkte Einbindung der Parlamente der Mitgliedstaaten gebracht, sondern hat genau das Gegenteil erreicht, nämlich eine Vergrößerung der Entscheidungsgewalt der Kommission auf Kosten der nationalen Parlamente.
Ich möchte Ihnen nur ein Beispiel von vielen nennen. Im Artikel 95 Abs. 4 EGV heißt es ausdrücklich: "Die Kompetenz der nationalen Regierungen (kontrolliert durch ihre jeweiligen Parlamente), Maßnahmen zum autonomen Schutz in verschiedenen Bereichen (Umwelt, öffentliche Gesundheit etc.) zu ergreifen, wird reduziert und der Kommission zur Beurteilung nach ihrem Ermessen zugewiesen."
Ich muß Ihnen ja nicht erklären, was das bedeutet, wenn der Schutz der Umwelt, der öffentlichen Gesundheit nicht mehr in unserem Einflußbereich liegt, auch nicht mehr in jenem der Regierung und von Herrn Minister Bartenstein, sondern im Ermessen der Brüsseler Kommission.
Auch jeder neue Fall der Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit im Rat schwächt die indirekte Einflußmöglichkeit der nationalen Parlamente. Der Vertrag von Amsterdam sieht insgesamt 19 neue Fälle von Mehrheitsentscheidungen vor, die nicht einmal mehr alle die Mitentscheidung im Europäischen Parlament vorsehen. Das heißt, die nationalen Parlamente verlieren Kompetenzen, und zwar so, daß nicht einmal das Europäische Parlament daran anknüpft.
Der ganze Vertrag von Amsterdam ist gespickt mit Entscheidungen von unbekannter Tragweite, deren Finalität heute noch gar nicht zu erkennen ist. Das ist auch der Grund, warum es im Europäischen Parlament selbst zu heftigen Diskussionen über die Unzulänglichkeiten des Vertrages gekommen ist. So hat zum Beispiel der Vorsitzende des Institutionellen Ausschusses, De Giovanni, erklärt: "Der Vertrag entspricht nicht dem, was wir erhofft haben, und erfüllt vor allem in den Bereichen Institutionen, Transparenz, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik nicht
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