Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 80

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

13.55

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Die Vorredner meiner Fraktion haben ja bereits Wichtiges gesagt. Ich möchte nur noch einiges zur Beschäftigungspolitik sagen, weil hier vom nicht anwesenden Kollegen Kone#ny gesagt wurde, Österreich habe bei der Beschäftigungspolitik im Rahmen des Amsterdamer Vertrages maßgeblich mitgewirkt.

Ich darf Ihnen in Erinnerung rufen, wie sich das wirklich bei uns auswirkt. Durch die großen Industrieabsiedlungen ging ein Arbeitsplatz nach dem anderen verloren. Es ist kein Instrument gefunden worden, um das zu verhindern, um Arbeitsplätze in Österreich zu behalten.

Ich darf Sie auch an den Brief des Bundeskanzlers an den Präsidenten Jacques Santer erinnern, in welchem er unter anderem die "Agenda 2000" anschneidet und feststellt: Allerdings bringt die Integration der mittel- und osteuropäischen Länder wegen der großen Unterschiede in der wirtschaftlichen Entwicklung zwischen ihnen und den Mitgliedstaaten der Union auch erhebliche Schwierigkeiten mit sich. Von diesen Problemen werden die Regionen im Nahbereich der Grenze zu den mittel- und osteuropäischen Beitrittskandidaten in besonderer Weise betroffen.

Erinnern Sie sich, meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang an die Äußerung der zuständigen Kommissarin Wulf Mathies, die gesagt hat, es werde da keine besonderen Förderungen geben!

Meine Damen und Herren! In Anbetracht dessen hat hier Kollege Kone#ny gesagt, Österreich habe bei der Beschäftigungspolitik im Rahmen dieses Vertrages besonders mitgewirkt.

So wirkt sich Ihre besondere Mitwirkung aus: daß die Grenzregionen zu den Beitrittskandidaten besonders benachteiligt werden! Das steht auch im Brief des Bundeskanzlers, den ich hier soeben zitiert habe.

Ich könnte noch weiterzitieren, aber dann werden Sie wieder sagen, der Tremmel zitierte nur immer! Aber das hat Ihr eigener Chef nach Brüssel geschrieben.

Ein weiteres, meine Damen und Herren: Es wurde hier gesagt, die Dinge seien in diesem Vertragswerk – beim Ausdruck "Ermächtigungsgesetz" haben Sie die Nase gerümpft, vielleicht nennen sie es das nächste Mal dann selbst so, wie es etwa beim Nationalbankgesetz der Fall war – im Fließen.

Ja, sie sind schon im Fließen: Es werden da verfassungsrechtliche Dinge in einer Art und Weise umgangen, die uns verpflichten würden, dafür zu sorgen, wie es der Kollege Böhm richtigerweise ausgeführt hat, daß der Artikel 44 Abs. 3 zum Tragen kommt. Dieser Artikel lautet: "Jede Gesamtänderung der Bundesverfassung, eine Teiländerung aber nur, wenn dies von einem Drittel der Mitglieder des Nationalrates oder des Bundesrates verlangt wird, ist nach Beendigung des Verfahrens gemäß Artikel 42, jedoch vor der Beurkundung durch den Bundespräsidenten, einer Abstimmung des gesamten Bundesvolkes zu unterziehen."

Dazu gibt es einen sehr interessanten Kommentar, meine Damen und Herren, und zwar hat der Ihnen sicherlich bekannte Professor Schambeck das im Kommentar im Lichte des Demokratieprinzips ganz besonders unterstrichen.

Was ist bei diesem Vertrag unter anderem geändert worden? – Die Landesverteidigung sowie die innere und die äußere Sicherheit wurden von meinem Kollegen Bösch und den Vorrednern meiner Fraktion bereits genannt. Weiters ist eine Teiländerung der Verfassung zu erwähnen. Außerdem wurde der Föderalismus letztlich eingeschränkt.

Es existiert in diesem Vertrag eine Empfehlung, den wirklichen demokratischen Grund zu vereinfachen, was beim Wahlrecht bereits passiert ist: Es wählen die Unionsbürger mit.

Oder: Mein Kollege Böhm hat richtigerweise zivilrechtliche Bereiche hier ausgeführt, das Asylrecht, das Fremdenrecht.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite