Oder: Vom Verkehr brauchen wir gar nicht zu reden. Dieser Bereich ist ja nur teilweise verfassungswirksam.
Oder: Auch die direkte Demokratie ist in erheblicher Weise eingeschränkt.
Aufgrund dieser Umstände würde nicht nur nach unserer Beurteilung, sondern auch nach Beurteilung maßgeblicher Verfassungsrechtler – ich habe hier Professor Schambeck zitiert – eine Gesamtänderung der Verfassung vorliegen, was dazu führen müßte, daß es zwingend zu einer Volksabstimmung käme.
Meine Damen und Herren des Bundesrates! Auch hier hätten wir wieder einmal die Chance, die Bundesregierung und den Nationalrat zumindest darauf aufmerksam zu machen, daß bei diesem Ermächtigungsgesetz maßgebliche Verfassungsbestimmungen verletzt wurden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
14.00
Präsident Ludwig Bieringer:
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Peter Wittmann. Ich erteile ihm dieses.14.00
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Peter Wittmann:
Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur einige Richtigstellungen vornehmen. Herr Bundesrat Tremmel hat in seinen zuletzt gebrachten Ausführungen richtigerweise darauf hingewiesen, daß es sich nur um die formelle Umsetzung einer Möglichkeit der Umsetzung des Amsterdamer Vertrages handelt. Ich muß Sie daher korrigieren: Sie können heute nicht dem Vertrag zustimmen oder dagegenstimmen, sondern heute stimmen Sie über die verfassungsrechtliche Umsetzung ab.Diese verfassungsrechtliche Umsetzung ist in einem Analogieschluß entsprechend der ursprünglichen verfassungsrechtlichen Umsetzung des EU-Vertrages gestaltet worden, und Sie stimmen darüber ab, ob Sie damit einverstanden sind, diese Sonderregelung nochmals und in derselben Form anzuwenden.
Da gibt es das Für und Wider, das wir heute gehört haben, aber warum ich mich jetzt zu Wort gemeldet habe, geschah schon deshalb, um richtigzustellen, daß es sehr wohl die österreichische Bundesregierung war, die ganz maßgeblich daran mitgewirkt hat, daß dieses Beschäftigungskapitel tatsächlich in den Vertrag aufgenommen worden ist. Es war eine Initiative Österreichs und Schwedens, die dann letztendlich durch den Wahlausgang in Frankreich verstärkt wurde und dazu geführt hat, daß ein Umdenken dahin gehend erfolgt ist, daß das Problem der Zukunft dieser Europäischen Union die Beschäftigung sein wird.
Wenn man die wirtschaftspolitischen Probleme in Angriff nimmt – man hat sie in Angriff genommen und einen Teil dieser Probleme mit dem Euro erfolgreich gelöst –, dann ist es auch notwendig, die Beschäftigung in den Mittelpunkt der europäischen Politiken zu rücken. Das ist in diesem Vertrag geschehen, und dieses Kapitel – darüber gibt es nichts zu diskutieren, vor allem nichts wegzudiskutieren – ist aufgrund unserer Bemühungen in diesen Vertrag eingeflossen.
Natürlich gibt es in diesem Bereich noch sehr viel zu tun, aber wie wir alle wissen, sind durch den Beschäftigungsgipfel in Luxemburg auch Maßnahmen vorgegeben worden. Es ist also nicht so, daß keine Maßnahmen gesetzt wurden, sondern es wurden Richtlinien ausgefertigt, und im Rahmen dieser Richtlinien wurden in den einzelnen Volkswirtschaften und in den einzelnen Staaten selbständig nationale Umsetzungspakete beschlossen. Das heißt, die Umsetzung und die tatsächliche Beschäftigungspolitik erfolgen in den Nationalstaaten, aber es sind Richtlinien und Rahmenbedingungen erstellt worden, und insbesondere ist ein Monitoring-System dieser Richtlinien und Rahmenbedingungen eingesetzt worden.
Das heißt, erstmals werden diese Richtlinien beziehungsweise diese nationalen Beschäftigungsprogramme beim Gipfel in Wien auch auf ihre Effizienz überprüft, und anhand dieser Effizienzüberprüfung wird man dann versuchen, noch bessere Maßnahmen zu setzen.
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