Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 99

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Unser Land hat sich darin – ich halte das auch für einen richtigen Schritt – grundsätzlich zur Abhaltung militärischer PfP-Übungen im Inland bereit erklärt. Deshalb sind auch die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, die mit diesem Übereinkommen getroffen werden. Die Grundlage für den rechtlichen Status von Truppen aus Partnerländern, die für PfP-Übungen in ein anderes Partnerland entsandt werden, bildet ein Überkommen zwischen Vertragsstaaten der NATO und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen.

Dieses Truppenstatut-Abkommen, auch PfP-SOFA genannt, bezieht sich auf das NATO-Truppenabkommen aus dem Jahre 1951. Darauf haben Sie, glaube ich, auch Bezug genommen. Dieses NATO-Truppenstatut sieht allerdings mehrere Möglichkeiten vor: Es gilt für dauerhafte Stationierungen, wie das beispielsweise in einigen NATO-Staaten der Fall ist, in Kooperation mit der USA, aber auch für Truppenübungen.

Für uns in Österreich kommen aufgrund der Definition keine dauerhaften Stationierungen in Frage. Kein anderes Land hat das Recht, fremde Truppen in Österreich gegen unseren Willen zu stationieren. Vielmehr verpflichtet dieses Abkommen – deshalb bin ich auch für dieses Abkommen – solche Truppen und Personen, bei ihrem Aufenthalt in Österreich österreichische Gesetze und Vorschriften einzuhalten.

Dieses Abkommen hat den Sinn, die Übungen für die Partnerschaft für den Frieden auf eine verfassungsrechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen. Unter den Staaten, die dieses Truppenstatut-Abkommen bereits unterzeichnet haben, befinden sich auch neutrale und mit unserer Außenpolitik vergleichbare Staaten wie Schweden und Finnland.

Wir Sozialdemokraten bekennen uns zur Partnerschaft für den Frieden und erkennen auch die Notwendigkeit, entsprechende Truppenübungen durchzuführen. Nachdem wir diese Partnerschaft unterstützen, ist es einsichtig, daß derartige Truppenübungen in den Partnerländern, aber auch bei uns in Österreich durchgeführt werden sollen. Mit diesem Truppenstatut wird auch die entsprechende rechtliche Klarheit über diese Übungen geschaffen.

Die für uns Sozialdemokraten bei der Behandlung dieses Entwurfs wichtige Frage war, ob durch die Abgabe dieser Erklärung sichergestellt ist, daß Österreich seinen neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen auch im sogenannten Bündnisfall nachkommen kann. Nach Auskunft des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes und des Völkerrechtsbüros ist dies der Fall und wurde folgendermaßen festgestellt – Frau Präsidentin, ich darf kurz zitieren –:

Die in Z 3 der Erklärung Österreichs betreffend die Interpretation des Übereinkommens zwischen den Vertragsstaaten des Nordatlantikvertrages und den anderen an der Partnerschaft für den Frieden teilnehmenden Staaten über die Rechtsstellung ihrer Truppen gewählte Formulierung, wonach die geltende österreichische Verfassungsgesetzgebung in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung nicht von der Anwendung des Übereinkommens berührt ist, bezieht sich jedenfalls auch auf die des Truppenstatuts, die auf Feindseligkeiten verweist, auf die der Nordatlantikvertrag Anwendung findet. Sie deckt im übrigen auch alle anderen rechtlichen Erfordernissse im Zusammenhang mit der Neutralität Österreichs ab. Insbesondere gibt das PfP-SOFA nach Abgabe der österreichischen Erklärung den anderen Staaten und den von ihnen nach Österreich entsendeten Truppen und Zivilpersonen keinerlei rechtliche Handhabe, sich in einen Neutralitätsfall unter Berufung auf das Abkommen in irgendeiner Weise neutralitätswidrig zu verhalten. – Ende des Zitats.

Das heißt, daß mit diesem Truppenstatut-Abkommen die Neutralität unseres Landes nicht beeinträchtigt wird. Das ist uns Sozialdemokraten auch ein großes Anliegen. Es geht nicht um einen Schritt zu einem allfälligen NATO-Beitritt, sondern es geht darum, daß bei Übungen in den Partnerländern oder auch in Österreich die Rechtsverhältnisse entsprechend geregelt werden. Wer für die Partnerschaft für den Frieden, der inzwischen 27 Länder angehören, ist, muß auch für dieses Truppenstatut sein, denn nur so ist gewährleistet, daß militärische Übungen gesetzlich geregelt sind. Wir Sozialdemokraten sind für die Partnerschaft für den Frieden, weil diese


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