Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 106

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Da der vorliegende Beschluß Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder regelt, bedarf er der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz des Bundes-Verfassungsgesetzes.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, dem vorliegenden Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmenmehrheit.

Der Antrag, dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, ist somit angenommen.

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren (907 und 1171/NR sowie 5679/BR der Beilagen)

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesordnung. Es ist dies

ein Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Schaufler übernommen. Ich bitte ihn um den Bericht.

Berichterstatter Engelbert Schaufler: Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Außenminister! Der Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Europäisches Übereinkommen zum Schutz von Heimtieren liegt schriftlich vor, ich darf daher meine Ausführungen auf die Anträge beschränken.

Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 2. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz Bundes-Verfassungsgesetz die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen und

2. gegen den Beschluß des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Hinweis auf den Bericht und die Antragstellung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Leichtfried. – Bitte.

15.56

Bundesrat Mag. Günther Leichtfried (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Vizekanzler! Meine Damen und Herren des Bundesrates! Von der sozialdemokratischen Fraktion wird das Europäische Übereinkommen zum Schutz der Heimtiere begrüßt – begrüßt deswegen, weil durch dieses Übereinkommen eine weitere Harmonisierung der unterschiedlichen Tierschutzrechte in den Mitgliedstaaten des Europarates erreicht wird.

Man sollte meinen, daß das, was auf europäischer Ebene erreichbar ist, auf österreichischer Ebene sehr viel leichter zu erreichen ist. – Irrtum, meine Damen und Herren! In Österreich gibt es nach wie vor neun verschiedene Landestierschutzgesetze.

Das Europäische Übereinkommen legt fest, daß in den Bereichen Zucht, Haltung, Tierheime, Ausstellungen, vor allem bei chirurgischen Eingriffen einheitliche Regelungen gegeben sind. Dies ist von großer Bedeutung, da in Österreich gerade in diesen Bereichen unterschiedliche Regelungen in Kraft sind.


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