Bundesrat Stenographisches Protokoll 641. Sitzung / Seite 119

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die auch wir zu respektieren haben. Damit bleibt aber noch immer der Punkt Bohunice offen, und dorthin führt die Hauptstoßrichtung der künftigen Bemühungen Österreichs.

Ich wollte in diesem Sinne ergänzend und informativ wirken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

16.50

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Ukraine über Informationsaustausch und Zusammenarbeit auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes samt Anlagen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.

Es liegt ein Antrag der Bundesräte Ludwig Bieringer, Albrecht Kone#ny, Dr. Susanne Riess-Passer und Kollegen auf Fassung einer Entschließung betreffend die Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Mochovce vor. Ich lasse über diesen Entschließungsantrag abstimmen.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag zustimmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag auf Fassung einer Entschließung betreffend die Inbetriebnahme des Atomkraftwerkes Mochovce ist daher angenommen. (E 158)

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den frühzeitigen Austausch von Informationen bei radiologischen Gefahren und über Fragen gemeinsamen Interesses aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.

11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 13. Mai 1998 betreffend Änderungen zur Anlage des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs, 1946 (1084 und 1177/NR sowie 5682/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung:

Änderungen zur Anlage des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Peter Rieser übernommen. Ich bitte ihn darum.

Berichterstatter Peter Rieser: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Hohes Haus! Ich bringe den Bericht des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Beschluß des


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