Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 55

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Mit dem vorliegenden Gesetz sehe ich die politische Aufgabe verwirklicht, Senioren als gleichberechtigte Interessenpartner in der laufenden politischen Diskussion zu verankern. Durch die gesetzliche Basis dieser Verankerung wird der großen Gruppe der Senioren auch der gebührende Stellenwert eingeräumt. Damit wird auch gewährleistet, daß die Seniorenvertreter der Politik immer wieder die zweifellos vorhandenen Probleme und Defizite in ihrem Bereich vor Augen halten können. Diese Probleme dürfen nämlich nicht unter den Tisch der Wohlstandsgesellschaft fallen, auch wenn wir bei den Pensionen eine mehr als vorzeigbare Entwicklung haben.

Wenn wir das Jahr 1984 hernehmen und als Basis 100 annehmen, dann stiegen die Verbraucherpreise seitdem auf 140 Prozent, die Pensionen jedoch auf 150 und die Ausgleichszulagen auf 185 Prozent. Diese Resultate sind auch im internationalen Vergleich wirklich herzeigbar.

Dennoch wird die Politik weiterhin die kritische Stimme der Seniorenorganisationen und Seniorenvertreter berücksichtigen müssen – und sicherlich auch berücksichtigen.

Mit dem Bundes-Seniorengesetz schaffen wir die notwendige legistische Basis, um die Interessenvertretung der Senioren und die Seniorenförderung langfristig und sinnvoll abzusichern. Aus diesem Grund werden wir, meine Damen und Herren, von seiten der Sozialdemokratie diesem Gesetzesvorschlag die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ und bei Bundesräten der ÖVP.)

17.31

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Bundesrätin Therese Lukasser das Wort. – Bitte.

17.31

Bundesrätin Therese Lukasser (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hoher Bundesrat! Wir werden immer früher alt. Der Stellenmarkt im Anzeigenteil der Zeitungen macht uns das täglich und unerbittlich klar. "Verstärken Sie unser junges, dynamisches Team" heißt es da. Gesucht werden ein Verkaufsleiter, ein Marketingassistent, ein Pharmareferent oder auch ein Parteisekretär.

Man gewinnt den Eindruck, daß Jungsein an sich bereits genügend Qualifikation ist. Der übertriebene Jugendkult – ein Phänomen der Konsumgesellschaft – verhindert fast jede Möglichkeit, das Alter positiv zu sehen. Ich begrüße daher die heute zu beschließende Vorlage, die die Bezeichnung "Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation" trägt. Meine Fraktion wird gerne die Zustimmung erteilen.

Mag. Repar hat die Ziele des Gesetzentwurfes schon erläutert, auch von den demographischen Zahlen hat er schon geredet, ich kann mir das daher ersparen und mich etwas kürzer halten.

Sehr geehrte Damen und Herren! Am 16. Dezember 1991 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 46/91 an, in der die Grundsätze der Vereinten Nationen für die älteren Menschen niedergelegt sind, um – wie es dort wörtlich heißt – die Jahre, die dem Leben hinzugefügt wurden, mit Leben zu erfüllen. Die Regierungen wurden ermuntert, diese Grundsätze, wo immer möglich, in ihre nationalen Programme aufzunehmen. Und 1999 wurde bekanntlich zum Internationalen Jahr der älteren Menschen ausgerufen.

Zur Vorbereitung und Begleitung dieses Jahres wurde mit Zustimmung des Ministerrats im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie ein österreichisches Nationalkomitee eingerichtet, das unter dem Vorsitz von Bundesminister Dr. Bartenstein steht. In Arbeitskreisen, die sich in den vergangenen Wochen konstituiert haben, werden inhaltliche Fragestellungen zu diesen UNO-Grundsätzen erarbeitet, die da heißen: Unabhängigkeit, Teilhabe, Versorgung, Selbstverwirklichung, Menschenwürde.

Ich möchte nur einige herausgreifen, und zwar gleich den ersten Grundsatz: Unabhängigkeit – klingt für uns einfach und selbstverständlich. Nicht selbstverständlich ist er in vielen Mitgliedslän


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