Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 62

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Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Auch das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

5. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 12. Mai 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Agrarverfahrensgesetz, das Auskunftspflichtgesetz, das Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz, das Fremdengesetz 1997, das Handelsgesetzbuch, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982, das Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996, das Verlautbarungsgesetz 1985 und das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 geändert werden (1167/NR sowie 5676/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zu Punkt 5 der Tagesordnung:

ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Agrarverfahrensgesetz, das Auskunftspflichtgesetz, das Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Sicherheitspolizeigesetz, das Fremdengesetz 1997, das Handelsgesetzbuch, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982, das Bundesgesetz über das Bundesgesetzblatt 1996, das Verlautbarungsgesetz 1985 und das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 geändert werden.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Wolfram Vindl übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Wolfram Vindl: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der Beschluß liegt Ihnen schriftlich vor. Ich beschränke mich daher auf die Verlesung des Beschlußantrages.

Der Ausschuß für Verfassung und Föderalismus stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Präsident Alfred Gerstl: Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Josef Rauchenberger. – Bitte.

18.07

Bundesrat Josef Rauchenberger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus von Kollegen Vindl ist nur beschlußmäßig inhaltlich zur Kenntnis gebracht worden. Er liegt aber allgemein vor und bringt zum Ausdruck, daß es sich bei der vorliegenden Novelle um eine grundlegende Modernisierung der geltenden Verwaltungsverfahrensgesetze handelt. Im besonderen bringen diese umfangreichen und für die Praxis sehr bedeutsamen Änderungen einerseits eine Verfahrensbeschleunigung und andererseits die leichtere Bewältigung von Massenverfahren mit sich. Sie sind allein deshalb schon sehr zu begrüßen.

Die damit verbundenen Änderungen sind aber auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten sehr sinnvoll. Sie werden sicher mit mir einer Meinung sein, wenn ich behaupte, daß durch diese Verwaltungsreform der Wirtschaftsstandort Österreich bedeutend an Attraktivität gewinnen wird. Denken Sie an die vielen neuen Arbeitsplätze, an die Unternehmensgründungen – diese werden


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