Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 81

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Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 und 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und

ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kroatien über die Übernahme von Personen an der Grenze.

Die Berichterstattung über die Punkte 8 und 9 hat Herr Bundesrat Peter Rodek übernommen. Ich bitte um die Berichterstattung.

Berichterstatter Peter Rodek: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich bringe die Berichte des Ausschusses für innere Angelegenheiten.

Zu Punkt 8 liegt Ihnen der Ausschußbericht schriftlich vor. Ich kann daher von einer Verlesung Abstand nehmen. (Vizepräsidentin Haselbach übernimmt den Vorsitz.)

Der Ausschuß für innere Angelegenheiten stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag,

1. den im Artikel 9 Abs. 1 und 2 und im Artikel 3 Abs. 1 enthaltenen verfassungsändernden Bestimmungen des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,

2. dem gegenständlichen Beschluß des Nationalrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Zu Punkt 9 liegt der Bericht ebenfalls schriftlich vor. Auch hier kann ich von einer Verlesung Abstand nehmen. Der Ausschuß für innere Angelegenheiten stellt daher nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für die Berichterstattung und die Antragstellung.

Derzeit ist niemand zu Wort gemeldet.

Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, und zwar zuerst über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen Republik über die Zusammenarbeit und die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen. Der gegenständliche Beschluß regelt Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereichs der Länder, weshalb dieser der Zustimmung des Bundesrates gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG bedarf.

Überdies enthält er in dessen Artikel 9 Abs. 1 und 2 und dessen Artikel 3 Abs. 1 verfassungsändernde Bestimmungen, die gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder des Bundesrates und einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen bedürfen.

Ich stelle zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder des Bundesrates fest.

Ich bitte jetzt jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den im Artikel 9 Abs. 1 und 2 und im Artikel 3 Abs. 1 des vorliegenden Beschlusses enthaltenen verfassungsändernden Bestimmungen gemäß Artikel 50 Abs. 1 zweiter Satz B-VG beziehungsweise Artikel 50 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit Artikel 44 Abs. 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.


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