Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 94

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damit gewartet haben, das anzuzeigen –, als dann die Fahndung eingeleitet worden ist, sofort die Gendarmerie verständigt hat und die Verhaftung erfolgen konnte.

Darum ist das Geld, das wir für den Grenzsicherheitsdienst ausgeben, glaube ich, eine wichtige und richtige Ausgabe.

In diesem Sinne, meine sehr geehrten Damen und Herren, danke ich Ihnen für Ihre prinzipielle Zustimmung zu Europol und bitte ich Sie, unter den Prämissen, die ich genannt habe, auch dem Immunitätenprotokoll zuzustimmen, im Bewußtsein, daß wir gemeinsam darauf schauen sollten, Immunitäten für Beamte im EU-Bereich und in anderen internationalen Organen überhaupt abzuschaffen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.23

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? (Ruf: Nein!) – Danke.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Abs. 3 des Europol-Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich; Übereinkunft über die vorläufige Anwendung zwischen einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union des Übereinkommens aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union, über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich; Protokoll aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung; Erklärung zur gleichzeitigen Annahme des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich und des Protokolls betreffend die Auslegung dieses Übereinkommens durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung; Erklärung der Republik Österreich gemäß Artikel 2 des Protokolls aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.


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