Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 113

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den ich Ihnen auch nicht vorenthalten möchte. Ich zitiere daraus: "Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Mag. Klima, sehr geehrte Damen und Herren der österreichischen Bundesregierung! In genau einem Jahr sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission die Duty Free Geschäfte für immer geschlossen werden. Die seinerzeitige Begründung für die Abschaffung ist nie Realität geworden: Europa ist heute von einem einheitlichen Steuersystem weiter entfernt denn je. Sie wissen, daß diese Abschaffung nur Nachteile bringt. Europaweit werden bis zu 140 000 Jobs vernichtet."

Meine Damen und Herren! Wenn man sich den alten Bibelspruch vergegenwärtigt, der da heißt: "Nicht an ihren Worten, sondern an ihren Taten sollt ihr sie erkennen!", dann sprechen diese beiden Zitate Bände. Denn damit ist die europäische Politik in Sachen Arbeitslosigkeit und Arbeitsbeschaffung demaskiert. Auf der einen Seite gibt es nämlich immer wieder diese wohlwollenden Sonntagsreden, wie sie auch Herr Mag. Klima in Frankfurt gehalten hat. Es gibt diverse Erklärungen, es gibt Resolutionen nach langwierigen Konferenzen. Aber auf der anderen Seite sieht man die tatsächliche Politik der EU, die alle Ankündigungen, Millionen Arbeitsplätze zu schaffen, Lügen straft.

Meine Damen und Herren! Mit dem Euro spielt es sich ähnlich ab. Auch da gibt es wieder Versprechungen, daß der Euro zumindest mittel- bis langfristig in der Lage sein wird, Arbeitsplätze zu schaffen. Eines steht aber auf alle Fälle fest: daß der Euro kurzfristig in der europäischen Bankenlandschaft Hunderttausende Arbeitsplätze vernichten wird. Denn wo werden die vielen Mitarbeiter aus den Wechselstuben in Österreich, in Deutschland, in den Niederlanden, in Belgien oder in Spanien unterkommen? – Diese Mitarbeiter wird man nicht mehr brauchen. Diese Arbeitsplätze gibt es dann nicht mehr. (Bundesrat Payer: Das ist jetzt die primitivste Argumentation, die ich je gehört habe!)

Ja, ich weiß, das ist alles primitiv, Herr Payer! (Bundesrat Meier: Es gibt ja auch weniger Eisenbahner! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ich sage Ihnen: Ihre Politik in diese Richtung ist primitiv. Das werden Sie dann Zehntausenden Arbeitslosen erklären müssen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aber jetzt zu dem vorliegenden Gesetz – auch wenn hier die Lampe blinkt. Herr Kollege Harring hat schon auf das Rückstellungsverbot in Artikel 3 Abs. 2 hingewiesen. Dieses Verbot ist mir völlig unverständlich. Denn damit geht man gegen ein altes buchhalterisches und Bilanzierungsgebot vor, das sogenannte imparitätische Realisationsprinzip, wonach man Gewinne erst dann realisieren darf, wenn sie entstanden sind, hingegen Verluste oder entstehende Kosten schon vorher realisieren muß. (Bundesrat Schöls: Dieses Prinzip hat der Rosenstingl nicht beachtet!)

Das ist eine sehr unqualifizierte Äußerung, Herr Kollege! Da sieht man, daß Sie die Dinge nicht verstehen. Vielleicht hat sie Rosenstingl besser als Sie verstanden, denn sonst wäre das Finanzamt schon früher draufgekommen. (Bundesrat Schöls: Rosenstingl war Finanzexperte und Steuerberater!)

Auf jeden Fall ist diese Regelung ein Verstoß gegen das genannte Buchhaltungsprinzip, und mir ist nicht klar, warum man das den Betrieben zumutet und warum man ihnen nicht zugesteht, entsprechende Rückstellungen zu bilden für die Kosten, die immerhin in einiger Höhe entstehen werden.

Jetzt zu den Artikeln 1 und 2: Darin geht es direkt um die Umstellung von Anleihen. Anleihen werden dort folgendermaßen definiert: Anleihen im Sinne des Bundesgesetzes sind Teilschuldverschreibungen des Bundes, und andererseits bei Privaten Teilschuldverschreibungen, Kassenobligationen, Wandelschuldverschreibungen, Pfandbriefe, Kommunalschuldverschreibungen et cetera.

In diesem Gesetz wird lediglich eine dürre Vorgangsweise skizziert: wie die Umstellung rechnerisch und technisch erfolgen soll. Aber ich habe noch nie etwas gehört oder auch in Kommentaren dazu gelesen, welche materiellen Folgewirkungen hinter dieser Umstellung stehen könnten.


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