Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 119

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juristischen und handelsrechtlichen Gründen gegen die Bildung von Rückstellungen ausspricht. – Diesen Empfehlungen der Kommission, dieser Akkordierung unserer Partner und diesem Gutachten des Wissenschafters sind wir in dieser Frage gefolgt.

Ich möchte noch eine abschließende Bemerkung machen und bitte um Ihr Verständnis: Ich möchte Herrn Bundesrat Jaud für seinen Diskussionsbeitrag einerseits ausdrücklich danken, weil er die Arbeit hinsichtlich der Budgetkonsolidierung entsprechend gewürdigt hat. Allerdings möchte ich ihm in guter Freundschaft empfehlen, sein Redemanuskript eventuell doch ein bißchen zu aktualisieren. Denn er hat von Schüssel und Co, und in einer ersten Formulierung von Schüssel und Ditz gesprochen. – Ich bin nun 18 Monate lang Finanzminister. Ich kenne einen Herrn Ditz jedoch nur als Vorstand der PTA. Daher weiß ich nicht, was Ditz mit Budgetkonsolidierung zu tun haben soll! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

22.15

Vizepräsident Jürgen Weiss: Werden weitere Wortmeldungen gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen somit zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

15. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG (1185 und 1242/NR sowie 5696/BR der Beilagen)

16. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz und das Pfandbriefgesetz geändert werden (1165 und 1243/NR sowie 5697/BR der Beilagen)

17. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Garantiegesetz 1977 geändert wird (768/A und 1244/NR sowie 5698/BR der Beilagen)

18. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 18. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Glücksspielgesetz geändert wird (710/A und 1245/NR sowie 5699/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 bis 18 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz über die Übertragung von Bundesbeteiligungen in das Eigentum der ÖIAG,

ein Bundesgesetz, mit dem das Hypothekenbankgesetz und das Pfandbriefgesetz geändert werden,


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