Darin sehe ich die Chance der Duty-free-Händler: Sie müssen ihr Warenangebot jetzt eben anders strukturieren! Denn Sie werden mir sicherlich recht geben, wenn ich sage, daß sich ein Sozialhilfeempfänger seltener auf dem Flughafen Wien aufhält als ein Direktor oder Prokurist. Die durchschnittliche Brieftasche des auf dem Flughafen wandelnden Passagiers und potentiellen Käufers ist gegenüber dem durchschnittlichen Österreicher überproportional entwickelt. Und es kommt noch etwas dazu: Diese Leute haben in der Regel wenig Zeit, auf dem Flughafen sind sie aber gezwungen, eine Stunde vor Abflug zu kommen und zu warten. – Daher ist das, was hier dargestellt wird, ein Horrorszenario!
Außerdem kenne ich keinen Menschen – ich bin Raucher und weiß, wovon ich rede – , der dann, wenn er keine billigeren Zigaretten mehr im Duty-free-Shop bekommt, nicht mehr raucht! Die Maßnahmen, die wir im vergangenen Jahr gesetzt haben, sind der klassische Beweis dafür. Ich darf Ihnen zur Kenntnis bringen, daß sich die Steuereinnahmen der Tabaksteuer im Vergleich zwischen 1996 und 1998 – 1997 kann man nicht als Vergleichsgröße nehmen, weil dieses Gesetz mitten im Jahr in Kraft gesetzt wurde – mit etwa 4 Milliarden nach oben entwickeln werden. Das ist bei einem Gesamtsteueraufkommen in der Höhe von 13 Milliarden wie im Jahr 1996 keine vernachlässigbare Quantität! Ich vertraue auf die Steuersolidarität der Raucher. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ und des Bundesrates Dr. Tremmel. ) Ich vertraue darauf, daß diejenigen, die sich auf den Flughäfen aufhalten und nicht zu den sozial berücksichtigungswürdigen Fällen unseres Landes gehören, künftighin in Solidarität gegenüber dem Finanzminister weiter ihrem fröhlichen Laster frönen! – Das zu diesem Punkt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte noch kurz zu zwei Punkten Stellung nehmen, damit auch das gesagt ist: Ich möchte Ihnen zum Versicherungsaufsichtsgesetz mitteilen, daß ich auf die gleiche Argumentation eines Abgeordneten zum Nationalrat, der Ihnen nicht fernstehen dürfte, nämlich des Herrn Abgeordneten Firlinger, im Finanzausschuß am 9. 6. 1998 schriftlich geantwortet habe, wie es sich mit den Versicherungsgesellschaften und den Investmentfonds verhält, nämlich daß ein unmittelbarer Zusammenhang nur mit der Lebensversicherung besteht, daß kein neuer Zweig von den Versicherungen entwickelt wird und daß selbstverständlich auch die Versicherungen der Bankenaufsicht für den Fall unterliegen, daß sie im Zusammenhang mit Vertriebszweigen, die sie haben, auch Investmentfonds verkaufen dürfen. – Ich würde Ihnen empfehlen, sich diese etwas längere Ausführung vom Herrn Abgeordneten Firlinger innerfraktionell zu besorgen. (Bundesrat Dr. Harring: Unterliegen sie auch der Wertpapieraufsicht?) Sie unterliegen in diesen Fragen dem Kodex der Wertpapieraufsicht und werden auch kontrolliert, wenn sie Investmentfonds verkaufen. Das ist klar und deutlich aus den gesetzlichen Bestimmungen abzuleiten.
Letzter Punkt: die bindenden Rückstellungen. Auch das ist lang und breit diskutiert worden und wurde mehrfach auch in den zuständigen Gremien des Parlaments behandelt. Ich nenne Ihnen einige Punkte, warum wir das Verbot der bindenden Rückstellung im Zusammenhang mit der Umstellung auf den Euro so formuliert haben, wie dies der Fall ist.
Erstens befinden wir uns damit im Einklang mit unseren europäischen Partnern, die alle – außer Luxemburg, und dort bewegt man sich eben auch – dem Standpunkt der EU-Kommission gefolgt sind, wonach weder in der Handelsbilanz noch in der Steuerbilanz eine Rückstellung für die Umstellungskosten gebildet werden kann. 14 Staaten der Europäischen Union gehen so vor, und ich höre, daß auch die Luxemburger gerade dabei sind, sich dies zu überlegen.
Ich möchte aber aufgrund der Tatsache – das war ein weiteres Argument –, daß sich in Österreich eine Diskussion im Bereich der handelsrechtlichen Bilanzierung entwickelt hat, doch auch darauf hinweisen, daß sich eine Rückstellungsbildung auch handelsrechtlich als sehr umstritten erwiesen hat, und zwar deshalb, weil der Umstellungsaufwand eigentlich der gesamten Umstellungsphase, nämlich von 1999 bis 2001, wirtschaftlich zuzuordnen ist. So wäre eine wirtschaftliche Zuordnung zum Beispiel zum Jahre 1998 völlig willkürlich.
Schließlich soll man doch auch Gutachten von Persönlichkeiten berücksichtigen, die üblicherweise – nämlich immer dann, wenn es einem in den politischen Kram paßt – zitiert werden. Ich nenne in diesem Zusammenhang das Gutachten von Herrn Professor Doralt, der sich aus guten
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