das Wirtschaftskammergesetz, nicht durchgebracht hätte. Der Parteienproporz feiert aufgrund dieser Tatsache wieder fröhliche Urständ! (Zwischenruf des Bundesrates Vindl. )
Herr Kollege Vindl! Der Rechnungshof ist unverdächtig, die Landesregierungen, das Bundesministerium für Inneres und viele andere haben gegen dieses Arbeiterkammergesetz Bedenken in der Hinsicht, daß aufgrund der Gesetzesvorlage das geheime und persönliche Wahlrecht nicht immer gewährleistet sein wird.
Obwohl Unverdächtige wie der Rechnungshof, die Landesregierungen und das Bundesministerium für Inneres dies in Stellungnahmen kundgetan haben, sind Sie entschlossen, die Stellungnahmen zu ignorieren und wollen ohne Wenn und Aber dieses Arbeiterkammergesetz in der vorliegenden Form beschließen. Die Ausübung des Wahlrechtes wird per Gesetz eingeschränkt.
Meine Damen und Herren! Selbst der Hauptverband der Sozialversicherten sieht in diesem vorliegenden Entwurf Probleme, da aufgrund der Fluktuationen auf dem Arbeitsmarkt die vom Verband gelieferten Daten nicht aktuell und vollständig sein können. Die Tatsache, daß es aufgrund dieses Gesetzes bei der Ausübung des Wahlrechtes Probleme geben wird, wird sich natürlich in Hinkunft in einer "negativen Wahlbeteiligung" niederschlagen.
Die Verlagerung der Wahllokale in Betriebe bedarf in Hinkunft der Zustimmung der Betriebsinhaber. Meine Damen und Herren! Sehen Sie es doch realistisch: Sollte ein Betriebsinhaber die Zustimmung verweigern, dann muß ich sagen: Zeigen Sie mir jenen Arbeitnehmer, der aufgrund dieses Umstandes sein Wahlrecht ausüben kann. – Meine Damen und Herren! Jene Arbeitnehmerin oder jener Arbeitnehmer, die oder der es trotzdem machen wird, hat dann aufgrund dieses Gesetzes selbstverständlich die beruflichen Konsequenzen zu ertragen.
Niemand wird als Arbeitnehmer in Zeiten wie diesen, in denen eine radikale Verdrängung auf dem Arbeitsmarkt stattfindet, seine Position selbst gefährden. Meine Damen und Herren! Seien Sie sich dessen bewußt: Was helfen Arbeitnehmerrechte, wenn die Betroffenen dadurch keinen Arbeitsplatz und keine Arbeit mehr haben?
Unabhängig davon, meine Damen und Herren, ist folgendes zu sagen: Die große Gruppe der nicht registrierten arbeitslosen Arbeitnehmer hat aufgrund dieses vorliegenden Entwurfes kein Wahlrecht mehr und verliert damit ihre Vertretung. Das bedeutet wiederum, meine Damen und Herren, daß mit diesem Gesetz eine Zwei- oder Mehr-Klassen-Gesellschaft im Arbeitnehmerbereich geschaffen wird.
Sogar das Bundesministerium für Inneres hat diesbezüglich Bedenken angemeldet und kritisiert, daß bei einer strikten Auslegung der Wortinterpretationen bei den wahlrechtlichen Normen verfassungsmäßige Bedenken gegeben sind. Meine Damen und Herren! Allein die Verdreifachung der Unterstützungsunterschriften für eine Kandidatur läßt kleineren Gruppen in Hinkunft keine Chance mehr. Das erinnert mich an obsolete Staatssysteme und -formen im Osten, die im weitesten Sinne mit diesem Gesetz legitimiert werden sollen.
Ebenso wird es beim Zugang zu wahlrelevanten Daten Probleme geben. Aufgrund dieses Gesetzes wird eine parteiliche Vorgangsweise möglich sein, und schon aus diesem Grund ist der vorliegende Entwurf abzulehnen.
In Summe ist es ein Proporzgesetz – mit dem Ziel, der SPÖ den Arbeiterkammerbereich abzusichern und im Gegenzug der ÖVP die Wirtschaftskammer zu übereignen, damit Proporz und Privilegien wiederum fröhliche Urständ feiern können. Den Betroffenen, meine Damen und Herren, den fleißigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, wird eine effiziente, engagierte Interessenvertretung vorenthalten, der Bevölkerung wird insgesamt der Glaube an den Rechtsstaat und die entsprechenden und notwendigen Einrichtungen genommen.
Für eine derartige Fehlentscheidung, für eine derartige Fehlentwicklung sind wir, die freiheitliche Fraktion, nicht zu haben. Wir werden daher die Zustimmung verweigern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
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