Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 136

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Dr. Königshofer, wurde gesenkt. Mußte man bisher 21 Jahre alt sein, um kandidieren zu können, sind jetzt nur mehr 19 Lebensjahre notwendig, um sich einer Wahl stellen zu können. (Zwischenruf des Bundesrates DDr. Königshofer. )

Ich erwähne aber trotzdem, daß es auch einen Wermutstropfen für die Sozialdemokratie und insbesondere für die sozialdemokratischen Gewerkschafter gibt. Dieser liegt darin, daß es kein passives Wahlrecht für unsere ausländischen Kolleginnen und Kollegen gibt, die nicht aus dem EU- oder EWR-Raum zu uns kommen und seit Jahrzehnten ihre Arbeit in Österreich leisten. Aus unserer Sicht wäre es fair gewesen, wenn alle Mitglieder nicht nur hätten wählen, sondern auch kandidieren können. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Leider bestand die ÖVP darauf, daß für das passive Wahlrecht die österreichische Staatsbürgerschaft weiterhin eine Voraussetzung sei. Ich glaube nicht, daß dieser Punkt einer gerichtlichen Entscheidung in der Europäischen Union standhalten wird. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Ganz wesentlich ist für uns, meine Damen und Herren von der Freiheitlichen Partei – ich weiß schon, daß Sie unruhig sind, ich sage seit zwei Jahren im Zusammenhang mit Kammern, daß ihr stehend k. o. seid –, daß es keine drei Wahlkörper, Arbeiter, Angestellte und Verkehrsbedienstete, mehr gibt; diese wurden abgeschafft. Auch das ist ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Die heute zur Beschlußfassung vorliegenden Gesetzesänderungen fordern aber alle – das möchte ich hier unterstreichen – politischen Gruppierungen auf, dafür Sorge zu tragen, daß bei der nächsten Arbeiterkammerwahl Männer und Frauen gleichwertig und gleichberechtigt in den Vollversammlungen der Arbeiterkammern vertreten sind.

Wir erachten diese Novellierung als wichtigen Schritt in die richtige Richtung und haben daher als Sozialdemokraten kein Problem, die Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

9.36

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Ernest Windholz. Ich erteile es ihm.

9.36

Bundesrat Ernest Windholz (Freiheitliche, Niederösterreich): Hochgeschätzter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Änderung des Arbeiterkammerwahlrechtes halte ich für äußerst bedenklich. Es ist nicht so, daß grundsätzlich alles falsch wäre. Kollege Drochter hat soeben die Zusammenlegung der drei Wahlkörper zu einem erwähnt. Das ist zum Beispiel etwas Positives. Allerdings scheint mir persönlich das, was unter dem Schlagwort "Vereinfachung" gemacht wird, nämlich das Wahlrecht von zwei Tagen auf drei Wochen auszudehnen, in keiner Weise nachvollziehbar zu sein.

Warum wohl wird man das Wahlrecht ausdehnen? Was wird uns da erwarten? Wird vielleicht in den Betrieben, in denen man sich sicher ist, daß es noch große sozialistische Mehrheiten gibt, die Möglichkeit bestehen, drei Wochen lang sein Wahlrecht auszuüben? Und in denen, in denen die Freiheitlichen bereits Fuß gefaßt haben oder es vielleicht den einen oder anderen ÖAABler gibt, wird vielleicht eine Stunde genügen, wenn möglich in der Mittagspause?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie das einen Fortschritt nennen, dann kann ich dazu nur sagen: Nein, das ist kein Fortschritt. Das ist eher ein Rückschritt.

Auch ein Blick auf die Finanzen zeigt, was mit Zwangsbeiträgen geschieht. Vorgesehen sind jährlich 100 Millionen Schilling für die Bundesarbeitskammer. 100 Millionen Schilling für einen Palast in Wien! Oder: Der ÖGB wird Zwangsbeiträge in der Größenordnung von jährlich 30 Millionen Schilling erhalten. – 30 Millionen Schilling für den ÖGB, der an einer chronischen Krankheit leidet, nämlich am Mitgliederschwund. Über 40 000 haben den ÖGB im Vorjahr verlassen.


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