Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 138

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bekannt haben, sich damit aber auch klar zur Zweiten Republik und ihren Grundsätzen bekannt haben. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren! Nach dieser grundsätzlichen Feststellung ein paar Bemerkungen zu einigen Ausführungen in der Debatte.

Es konnte durch den Beitrag des Herrn Bundesrates Drochter schon klargestellt werden, daß die Annahme, die von Herrn Bundesrat Weilharter getroffen wurde, daß Arbeitslose nicht wahlberechtigt seien, auf einer Fehlinformation beruht. Ich darf Sie auf § 34 Abs. 1 auf der Seite 5 der Regierungsvorlage verweisen, worin sogar dezidiert erklärt ist, wie Arbeitslose von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können und wie die Erfassung von Arbeitslosen für die Möglichkeit einer Wahlbeteiligung vorgesehen ist.

Wenn hier von Ihnen, Herr Bundesrat Windholz, vom "Palast der Bundesarbeitskammer" gesprochen wurde, dann muß ich davon ausgehen, daß Sie diesen "Palast" noch nie gesehen haben und auch noch nicht gesehen haben, daß es gar keine Anschrift und keine Adresse "Bundesarbeitskammer für Österreich" gibt. Dieser "Palast", den Sie ansprechen, ist ein sehr zweckmäßiges Bürogebäude der Arbeiterkammer Wien, in dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich bemühen, sich für die Interessen der Wiener Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, damit aber auch für die Interessen der gesamten Stadt und des Landes Wien einzusetzen, und in dem in einer sehr ökonomischen Form, in einer sehr kostengünstigen Form die Funktion der Bundesarbeitskammer in Personalunion und in Nutzung der Infrastruktur der Wiener Arbeiterkammer wahrgenommen wird. Zeigen Sie mir in manchen anderen Organisationen, die Ihnen vielleicht näherstehen, eine derartige sehr effiziente, kostengünstige Form einer Interessenvertretung und der Wahrnehmung von wichtigen Aufgaben!

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bin überzeugt davon, wenn es gelingt, diese beiden Kammergesetze nun auch in ihrer Wahlstruktur auf eine modernere Basis zu stellen, dann entsprechen wir damit auch dem, was wir immer wieder zu erreichen versuchen: mehr Bürgernähe, mehr Mitgliedernähe, mehr Konsumentennähe. Deshalb bin ich auch überzeugt davon, daß diese gesetzliche Änderung für die Mitglieder der einzelnen Kammern wichtig für die Wahrnehmung ihrer Ansprüche und Rechte ist.

Ich bin sehr froh, daß wir in die Lage gekommen sind, diese beiden Gesetze nun auch dem Bundesrat vorlegen zu können. Über etwas bin ich allerdings nicht froh: daß es mir nicht gelungen ist – es wurde in der Debatte schon von Herrn Bundesrat Drochter darauf verwiesen –, in der Begutachtung die Frage des passiven Wahlrechtes für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Arbeiterkammermitglieder sind, auch einer Lösung zuzuführen. Ich werde mich aber weiterhin bemühen, entsprechend Stimmung zu machen und Überzeugungsarbeit zu leisten, damit wir in einer Weiterentwicklung dieser gesetzlichen Grundlage auch für diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein passives Wahlrecht im Arbeiterkammergesetz absichern können. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.46

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Alfred Schöls. Ich erteile dieses.

10.46

Bundesrat Alfred Schöls (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich erfreulich, wenn man merkt, daß sich Kollege Weilharter Sorgen um die Durchschlagskraft des ÖAAB macht. Mit seinen Ausführungen hat er signalisiert, daß ihm der ÖAAB als politische Gestaltungskraft in diesem Land anscheinend noch immer ein Anliegen ist. Und durch seine Anwesenheit während der Debatte zu diesem Gesetz unterscheidet er sich von Kollegen Windholz, der eine Pflichtübung gemacht und abgespult hat, was ihm irgendwer aufgeschrieben hat (Bundesrat Dr. Böhm: Das ist bei uns nicht üblich! – Bundesrätin Ulrike Haunschmid: Das ist bei uns nicht üblich!) oder was vielleicht auch seine Gedanken sind, und dann den Plenarsaal verlassen hat.


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