Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 164

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nirgends zu finden. Es scheint mir so zu sein, als wäre Destruktion Ihr Ziel und Ihre Aufgabe. (Bundesrat Dr. Böhm: Das ist reine Polemik!)

Wir kommen nunmehr – das ist in der Land- und Forstwirtschaft ein großes Ziel gewesen, da waren wir hintennach – zu einer täglichen Höchstarbeitszeit. Gleichzeitig haben wir mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit, die das andere Arbeitsrecht noch nicht kennt, eine Flexibilisierung hereingebracht. Wir haben somit gute Bestimmungen zustande gebracht, in sozialpartnerschaftlicher Manier, mit den Arbeitgebern und mit den Arbeitnehmern.

Ich möchte mich bei der Frau Ministerin herzlich dafür bedanken, daß sie selbst federführend tätig war und in ihrem Ministerium für Arbeit und Soziales Frau Sektionschefin Dr. Knöfler hervorragende Arbeit geleistet und zwischen den Sozialpartnern koordiniert hat. Wir haben unser Ziel erreicht. Wir haben zum 50. Geburtstag ein modernes, zielorientiertes Landarbeitsgesetz zustande gebracht.

Sie haben auch eine Bemerkung zu den Kammern gemacht, zu den Kammerwahlen in Salzburg und dergleichen. Sie haben daran einige Kritik geübt. Ich möchte Ihnen dazu nur eines sagen: Das Landarbeitsgesetz ist für die Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft ebenso unverzichtbar wie die eigenen Landarbeiterkammern. Das wissen die Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft. Denn wie hätten wir sonst bei der Befragung eine Zustimmung im Ausmaß von 95 bis 97 Prozent erhalten können?

Das wollen Sie nicht zur Kenntnis nehmen. Daher sage ich Ihnen so oft, bis Sie es vielleicht doch begreifen, daß 97 Prozent für uns ein Auftrag sind, für die Dienstnehmer in der Land- und Forstwirtschaft weiterzuarbeiten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

11.42

Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Grillenberger. – Bitte.

11.42

Bundesrat Johann Grillenberger (SPÖ, Burgenland): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Das Landarbeitergesetz ist jetzt sehr ausführlich besprochen worden. Die Gesetzesnovelle geht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Richtlinien von einer Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Dienstgeber sowie von der Verpflichtung zur Eigeninitiative und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen aus. Dabei wurden die Grundsätze zur Umsetzung der EU-Richtlinien berücksichtigt.

Eine weitere Zielvorgabe ist die Angleichung der Rechtsstellung der Land- und Forstarbeiter an die Arbeitnehmer, die dem Urlaubszeitgesetz und dem Arbeitszeitgesetz unterliegen. Die Arbeitszeitrichtlinien und die Jugendarbeitszeitrichtlinien wurden analog in der Arbeitszeitgesetznovelle und in der Kinder- und Jugendbeschäftigungsnovelle umgesetzt.

Mit der Novelle wurde auch eine Flexibilisierung, eine Gestaltungsmöglichkeit in der Arbeitszeit geschaffen. Die regelmäßige Wochenarbeitszeit darf grundsätzlich nur 40 Stunden betragen, die Tagesarbeitszeit wurde mit einer Ausnahmeregelung generell mit 9 Stunden begrenzt. Für die Dienstnehmer mit freier Station, die mit dem Dienstgeber in einer Hausgemeinschaft leben, darf sie 42 Stunden nicht überschreiten. Wenn in der Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft anfällt, kann die regelmäßige Wochenarbeitszeit durch Kollektivvertrag auf höchstens 60 Stunden, die Tagesarbeitszeit auf höchstens 12 Stunden verlängert werden.

Meine Damen und Herren! Ich denke, es ist ungemein schwierig, für die Land- und Forstwirtschaft ein vollständiges, generelles Arbeitszeitmodell zu entwerfen. Zu groß sind die Unterschiede in den Anforderungen und Auswirkungen in der Landwirtschaft, die täglich zu bewältigen sind. Der Großteil der bäuerlichen Bevölkerung arbeitet noch unverändert nach aufgabenbezogenen Kriterien des traditionellen Zeitbewußtseins und nicht nach den Kriterien der Lohnarbeit. Das muß man auch einmal feststellen. Das Arbeitsende tritt erst mit der Erfüllung


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