Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 170

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Jahr mit der Beschlußfassung über das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz einen sehr wichtigen Fortschritt in der gesetzlichen Regelung der verschiedenen Gesundheitsberufe zustande bringen. Dieses Gesetz ist mit 1. September vergangenen Jahres in Kraft getreten. Es hat sich bei diesem umfassenden neuen Gesetz herausgestellt, daß in der Umsetzung länderweise unterschiedliche Interpretationen vorgenommen wurden. Es ist daher sehr wichtig gewesen, innerhalb relativ kurzer Zeit überall dort Klarstellungen anzubringen, wo dies erforderlich zu sein scheint. Ich bin daher sehr froh darüber, daß dieses Gesetz heute auch hier im Bundesrat behandelt und damit für alle Beteiligten Rechtssicherheit und Klarheit geschaffen werden kann.

Erlauben Sie mir eine kurze Bemerkung zur Frage des Kardiotechnikergesetzes. Ich gebe all jenen recht, die meinen, es sehe sehr eigenartig aus, daß man für 39 Personen ein eigenes Gesetz macht. Wir haben uns diese Frage natürlich auch gestellt, aber dann feststellen müssen, daß es aufgrund der Ausgangslage, der Betroffenen und der Notwendigkeit verschiedener Regelungen für diese sehr spezifische Gruppe innerhalb der Gesundheitsberufe sinnvoll ist, hier für ein eigenes Gesetz zu entwickeln. Der Aufwand für die Änderung eines bestehenden Gesetzes und die Erarbeitung eines eigenständigen Gesetzes ist de facto gleichzusetzen.

Meiner Ansicht nach hat eine kleine Gruppe, für die es sachlich gerechtfertigt ist, Anspruch darauf, durch ein eigenes Gesetz entsprechende Rechtsklarheit und eine klar definierte Aufgabenstellung beziehungsweise Ausbildungsqualität sichergestellt zu bekommen. Es ist dies eine Gruppe, die in unserem Gesundheitswesen zunehmend Bedeutung erhält, und es ist dies eine Gruppe, die aus unterschiedlichsten Betroffenheiten und Erfahrungen resultiert. Daher hat sich diese Notwendigkeit ergeben.

Zum Schluß möchte ich kurz auf die Frage der Sprachkenntnisse zu sprechen kommen: Der Gesetzestext sieht vor, daß ausreichende Sprachkenntnisse – ohne zu differenzieren, ob dies Deutsch, Englisch, Französisch oder sonst eine Sprache ist – gefordert werden. Ich glaube, daß diese Sprachregelung auch den Forderungen des Landes Wien entspricht, weil durch die Forderung ausreichender Sprachkenntnisse sichergestellt wird, daß sowohl Deutsch als auch in sehr vielen Fällen Englisch beherrscht werden muß. Denn genau in diesem Bereich wird der englischen Sprache zunehmende Bedeutung zukommen. Es wäre daher wahrscheinlich nicht richtig gewesen, sich ausschließlich auf eine Sprache zu konzentrieren. (Bundesrätin Mühlwerth: Aber die Landesregierung hat das abgelehnt!) Daher, sehr geschätzte Frau Bundesrätin, hat letztlich auch die Wiener Landesregierung zur Kenntnis genommen, daß mit dem Gesetzentwurf in dieser Form auch die Voraussetzungen für Wien gegeben sind. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.09

Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Bitte sehr, Herr Bundesrat Dr. Paul Tremmel. Ich erteile Ihnen das Wort.

12.09

Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Minister! Das Kardiotechnikergesetz ist geradezu ein klassisches Beispiel dafür, daß der Bundesrat hätte tätig werden müssen, weil es unter anderem die Aufgabe des Bundesrates ist, Gesetze gegenzulesen.

Sie haben in Ihren Ausführungen richtigerweise festgestellt, Frau Minister, daß in den Gesundheitsbereichen eine Staffelung der Wichtigkeit gegeben ist, aber das wechselt sich immer wieder ab. Ich frage mich, ob es aufgrund der Gesetzesflut nicht möglich wäre, Rahmengesetze, so wie es sie in anderen Bereichen gibt – etwa im Spitalsbereich, im Kommunikationsbereich oder im nächsten Bereich, den wir hier behandeln werden, bei der StVO, wobei ein Bündel an Bereichen enthalten ist; diesem Feld mangelt es ja unter anderem auch daran, daß einige Merkmale vergessen wurden –, zu machen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Legistik, an die Legistikrichtlinien des Bundes, die hier zu beachten wären. – Das zum einen. Zum zweiten – das wurde von einigen Vorrednern bereits ausgeführt –, nämlich zur Frage der Gleich


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