Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 171

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behandlung: Wenn andere Berufsbereiche, die möglicherweise in Zukunft wieder wichtiger werden, keine gesetzliche Regelung haben, dann werden sie eine solche verlangen. Das muß man unter dem Aspekt betrachten, daß in den letzten Jahren, und zwar pro Jahr, 10 000 Seiten an Gesetzesblättern produziert wurden, die der Bürger zur Kenntnis zu nehmen hat. Wir sollten uns da selbst, so meine ich, ein bißchen zurückhalten.

Was die Sprachkenntnisse anlangt, darf ich hier folgendes festhalten: Im Artikel 8 unserer Bundesverfassung ist normiert, daß die Staatssprache unserer Republik die deutsche Sprache ist. Die Kardiotechnikerinnen und Kardiotechniker werden ja nicht nur mit Ärzten zu tun haben und nicht nur die englische Computersprache verwenden, sondern sie müssen auch mit den Patienten in Kontakt treten; und nach wie vor ist es so, daß in Österreich – unter anderem – Deutsch gesprochen wird. Das war auch der Einwand der Wiener Landesregierung, daß sozusagen die Betreuungsschiene hin zu den Patienten auch von der sprachlichen Seite her gegeben sein muß. – Das möchte ich in diesem Zusammenhang zu bedenken geben.

Frau Bundesminister! Mein Ersuchen ist, daß man in Zukunft Überlegungen in die Richtung anstellt, Rahmenbestimmungen für Gesamtbereiche zu erstellen, so, wie das auch in anderen Fällen erfolgreich geschehen ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.12

Vizepräsident Jürgen Weiss: Werden noch weitere Wortmeldungen gewünscht? – Es ist dies nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Die Abstimmung über die vorliegenden Beschlüsse des Nationalrates erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz, das Ärztegesetz 1984 und das Krankenanstaltengesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies Stimmeneinhelligkeit.

Der Antrag ist somit angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluß des Nationalrates vom 16. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den kardiotechnischen Dienst (Kardiotechnikergesetz – KTG) erlassen wird, und das Ausbildungsvorbehaltsgesetz und das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit.

Der Antrag ist somit angenommen.

28. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden (20. StVO-Novelle) (1225/NR sowie 5709/BR der Beilagen)


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