Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 172

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29. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (20. KFG-Novelle) und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle geändert werden (1226/NR sowie 5710/BR der Beilagen)

30. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (BGBl. I Nr. 120/1997 idF BGBl. I Nr. 2/1998) geändert wird (2. Führerscheingesetznovelle) (762/A, 694/A und 1224/NR sowie 5711/BR der Beilagen)

Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gelangen zu den Punkten 28 bis 30 der Tagesordnung, über welche die Debatte ebenfalls unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

ein Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. StVO-Novelle geändert werden (20. StVO-Novelle),

ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (20. KFG-Novelle) und die 4. Kraftfahrgesetz-Novelle geändert werden sowie

ein Bundesgesetz, mit dem das Führerscheingesetz (BGBl. I Nr. 120/1997 in der Fassung BGBl. I Nr. 2/1998) geändert wird (2. Führerscheingesetznovelle).

Die Berichterstattung über die Punkte 28 bis 30 hat Frau Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach übernommen. Ich bitte sie um die Berichterstattung.

Berichterstatterin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Präsident! Die Berichte über die drei angeführten Beschlüsse des Nationalrates liegen Ihnen schriftlich vor. Ich werde mich daher lediglich auf die Antragstellung beschränken.

Zum Beschluß des Nationalrates, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 und die 3. Straßenverkehrsordnungsnovelle geändert werden: Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Zum Beschluß des Nationalrates betreffend Kraftfahrgesetz 1967 und 4. Kraftfahrgesetz-Novelle: Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Zur Änderung des Führerscheingesetzes – 2. Führerscheingesetz-Novelle –: Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag , keinen Einspruch zu erheben.

Vizepräsident Jürgen Weiss: Danke für die Berichte.

Wir gehen in die Debatte ein, die über die zusammengezogenen Punkte unter einem abgeführt wird.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Engelbert Weilharter. Ich erteile es ihm.

12.16

Bundesrat Engelbert Weilharter (Freiheitliche, Steiermark): Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novelle zur Straßenverkehrsordnung birgt nicht nur einige Probleme in sich, sondern es ist auch zu sagen, daß sie geradezu symptomatisch dafür ist, daß sich im Straßenverkehr im wahrsten Sinne des Wortes sehr viel bewegt. Es handelt sich bereits um die 20. Novelle.


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