Meine Damen und Herren! Wir von der freiheitlichen Fraktion vertreten die Auffassung, daß Gesetze selbstverständlich zu adaptieren und den Erfordernissen der Zeit anzupassen sind. Aber wenn es zu Novellen kommt, dann sollen sie auch den Bedürfnissen gerecht werden. Dies ist bei der vorliegenden Novelle zur Straßenverkehrsordnung nicht der Fall, denn zu allen Bereichen, in denen Regelungsbedarf gegeben wäre, sagt die vorliegende Novelle nichts aus.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich das anhand einiger Beispiele dokumentieren. Es erhebt sich die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, daß sich in Hinkunft Radfahrer und Rollerskater – kurz: Skater, wie wir sie bezeichnen – die Benützungsflächen teilen. Es ist unbestritten, daß das Teilen der ausgewiesenen Verkehrsflächen das Unfallrisiko für diese beiden Beteiligten erhöht. Allein schon deren Fortbewegungsmethoden unterscheiden sich grundsätzlich und sind daher nicht kompatibel. Wir erleben etwas Ähnliches auch alljährlich im Winter auf den Skipisten. Und in diesem Fall verhält es sich beinahe gleich. Verantwortungsvolle Pisten- und Anlagenbetreiber sind jedenfalls bemüht, Skifahrer und Snowboarder voneinander zu trennen, obwohl deren Fortbewegungsmethoden einander durchaus ähneln. Die Überlegungen dieser Anlagenbetreiber haben sich bestens bewährt. – Aber auf diese Problematik, die in bezug auf Radfahrer und Skater geradezu vorprogrammiert ist, geht die vorliegende Novelle überhaupt nicht ein.
Meine Damen und Herren! Regelungsbedarf gäbe es zum Beispiel auch betreffend § 5 Straßenverkehrsordnung. § 5 StVO hat andere Parameter als etwa § 20 Führerscheingesetz. § 5 Straßenverkehrsordnung und § 20 Führerscheingesetz mögen zwar die gleichen Ziele haben, nämlich jenes, die sogenannten "Alkolenker" aus dem Verkehr zu ziehen und ihnen das Handwerk zu legen. Da steht die Straßenverkehrsordnung nicht unbedingt im Widerspruch zum Führerscheingesetz, aber Straßenverkehrsordnung und Führerscheingesetz schaffen im Hinblick auf diese Problematik für die Exekutive und für die Administration Rechtsunsicherheit. Es wird für die Behörden sehr schwierig sein, diese Bestimmungen analog zu exekutieren.
Meine Damen und Herren! Völlig unverständlich ist auch, daß diese Novelle zur Straßenverkehrsordnung nichts im Hinblick auf den Drogenkonsum aussagt. Der Drogenkonsum findet in der vorliegenden Novelle zur Straßenverkehrsordnung keinen Niederschlag. Oder? – Ich glaube es nicht, meine Damen und Herren! Wollen Sie von den Regierungsparteien den Drogenkonsum damit legalisieren? – Kein Geringerer als der Innenminister dieser Republik hat gestern sinngemäß gemeint: Wehret den Anfängen, auch leichte Drogen sind der Schlüssel zu schwereren Drogen.
Meine Damen und Herren! Diese Erfordernisse fehlen in der vorliegenden Novelle. Daher wird meine Fraktion der Novelle zur Straßenverkehrsordnung die Zustimmung verweigern.
Nun ein paar Bemerkungen zum Führerscheingesetz. Diesbezüglich ist grundsätzlich zu bemängeln, daß innerhalb eines Jahres – und das ist eines der jüngsten Gesetze – bereits das zweite Mal Novellierungsbedarf besteht. Es liegt also bereits die zweite Novelle vor. Wie ich höre, wird von seiten der Regierungsparteien eine weitere, die sogenannte große Novelle zum Führerscheingesetz für den Herbst angekündigt. Niemand versteht, daß man von seiten der Regierungsparteien nicht bereit ist, gleich Nägel mit Köpfen zu machen und Regelungen zu treffen, die auch Ihre Ziele, die Sie für eine weitere Novelle vorhaben, bereits in der jetzigen Vorlage integrieren. Warum nicht gleich? Warum wieder eine erneute Novelle, wenn die Notwendigkeit bereits erkennbar ist?
Meine Damen und Herren! Meine Fraktion verkennt selbstverständlich nicht die Notwendigkeit der sogenannten Freiwilligen Einsatzorganisationen, im speziellen die Notwendigkeit der Freiwilligen Feuerwehren. Wir werden dieser Novelle zum Führerscheingesetz die Zustimmung geben, damit der Fortbestand der freiwilligen Feuerwehren, der Fortbestand dieser wichtigen Einsatzorganisation gesichert wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
12.23
Vizepräsident Jürgen Weiss:
Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Ing. Walter Grasberger das Wort.Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite