Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 174

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12.23

Bundesrat Ing. Walter Grasberger (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich werde meine Ausführungen zu den vorliegenden Beschlüssen des Nationalrates nicht "quer durch den Gemüsegarten" vornehmen, sondern ich möchte mich ausschließlich auf den Teil konzentrieren, der die Feuerwehren betrifft.

Die Feuerwehren retten, bergen und schützen. – Diesen Slogan haben Sie sicherlich schon auf vielen Heckscheiben von PKWs gesehen. Er ist der Werbeträger der Wehren, und das hat auch seine Richtigkeit und seinen Sinn. Dieses Retten, Bergen und Schützen haben sich in Niederösterreich 85 000 Frauen und vornehmlich Männer auf ihre Fahnen geschrieben. Im gesamten Bundesgebiet unserer Republik sind es 316 000. Jedes vierte Mitglied einer Freiwilligen Feuerwehr in Niederösterreich ist LKW-fahrberechtigt. Nach Schätzungen des niederösterreichischen Landesfeuerwehrkommandos brauchen etwa 70 Prozent dieser LKW-Fahrer den LKW-Schein nur dafür, daß sie im Rahmen ihrer freiwilligen Tätigkeit Dienst bei den Feuerwehren verrichten können.

Ich habe heuer in einer Rede schon einmal, und zwar im März 1998, diese wichtige Problematik, nämlich die der C-Fahrer in den freiwilligen Hilfsorganisationen, angeschnitten, eine Problematik, die nach wie vor vorhanden ist, die aber heute ausgeräumt werden wird; ich bin diesbezüglich sehr zuversichtlich. Die Problematik besteht darin, daß ältere C-Fahrer, sprich ab dem 45. Lebensjahr, zirka 1 700 S für verschiedene Gesundheitstests aus eigener Tasche bezahlen müßten, nur um weiterhin freiwillig Dienst verrichten zu können. Ich habe das damals bereits angesprochen, und ich kann mich noch gut daran erinnern, daß auch Herr Kollege Farthofer dazu das Wort ergriffen und ähnliche Berechnungen vorgelegt hat. Ich habe damals sehr klar gesagt, daß das meines Erachtens ein unhaltbarer Zustand ist. Diese Situation war untragbar, und sie wird – wie gesagt, bin ich da sehr zuversichtlich – heute einer Lösung zugeführt werden.

Das notwendige ärztliche Gutachten für Lenker eines KFZ der Klasse C kann im Rahmen der ärztlichen Untersuchungen der Feuerwehr erstellt werden. Ausgearbeitet wurde ein sogenannter Feuerwehrausweis; auch das entspricht einer wichtigen Forderung der Feuerwehren. Diese beiden Dinge sind der Kern der Novelle. Dieser Feuerwehrausweis bringt den Feuerwehrverantwortlichen im wesentlichen das, was sie sich von uns erwartet haben.

Unter anderem wurde auch die Alkoholbestimmung für Einsatzfahrten neu geregelt. Anstelle der bisher geltenden 0,1-Promille-Regelung wird die für jeden PKW-Fahrer gültige 0,5-Promille-Grenze eingeführt. Auch das ist ein Ihnen sicher allen bekanntes Verlangen der Wehren, aber nicht deswegen, weil sie vermehrt dem Alkohol zusprechen wollen, sondern weil es einfach einen Unterschied macht, ob jemand Berufskraftfahrer ist und damit weiß, wann er seine Fahrt anzutreten hat, oder ob er, wie es beim freiwilligen Feuerwehrmann oder bei der freiwilligen Feuerwehrfrau der Fall ist, nie weiß, wann es zum Einsatz kommt und wann der Einsatz stattfindet. Eine völlige Abstinenz dieser Menschen, die ihren Dienst in hervorragender Weise verrichten, zu verlangen, das würde sich, glaube ich, niemand hier anmaßen, schon gar nicht ich als Niederösterreicher.

Mit diesen Eckpunkten – Promillegrenze und unbürokratische, gebührenfreie Gesundheitstests – wird die Einsatzbereitschaft vom Gesetzgeber unterstützt. In meinem Bezirk, in Lilienfeld, gab es im abgelaufenen Jahr 1 492 Einsätze. Es wurden 41 000 Einsatzstunden gezählt. Ich erspare es mir und uns allen hier, Berechnungen darüber anzustellen, was es bedeuten würde, wenn diese Leistungen zu bezahlen wären. Wir wissen alle, unabhängig davon, wo wir uns politisch zugehörig fühlen, daß das für die Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung ist.

In diesem Sinne bitte ich Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Bundesrates, um Ihre Zustimmung zur Führerscheingesetznovelle. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.28

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Bundesrat Erich Farthofer das Wort.


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