Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 179

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durchführen, weil der Alterungsprozeß auch vor uns Männern, die einen C-Führerschein besitzen – Frauen sind hier eher selten –, nicht haltmacht. Das sollten wir uns überlegen, denn insgesamt ist klar: Der Verkehr nimmt zu, die Verantwortungen werden größer. Daher muß es unser politisches Ziel sein, mehr Sicherheit auf die Straße zu bringen. Aber das soll frei von Schikanen geschehen, und es soll im wesentlichen von finanziellen Belastungen befreit werden. Dem sind wir einen Schritt nähergekommen.

Die erwähnte Arbeitsgruppe wurde von Kollegen Rieser schon angesprochen: Wir haben als Bundesräte oft nicht die Kompetenzen, die die Kollegen im Nationalrat haben, aber wir von der ÖVP, Rieser, Rodek, Grasberger, Vindl, meine Wenigkeit und so weiter, haben wirklich hart daran gearbeitet. Wir haben einen 24-Punkte-Antrag vorbereitet, der bereits auf dem Weg zum Nationalratspräsidenten ist. Er soll in Zukunft umgesetzt werden. Wir sind stolz darauf, daß wir als Bundesräte etwas beitragen konnten, initiativ werden konnten und daß heute eine Reihe von Punkten beschlossen werden, die manchen Auswuchs des im vorigen Jahr beschlossenen Gesetzes abschneiden und somit zur Bürgernähe beitragen. – In diesem Sinn, glaube ich, sollten wir weiterarbeiten. (Beifall bei der ÖVP.)

12.50

Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Wolfram Vindl. Ich erteile ihm das Wort.

12.50

Bundesrat Wolfram Vindl (ÖVP, Tirol): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Das Führerscheingesetz – die unendliche Geschichte. So könnte man diese Gesetzesvorlage untertiteln. Ich gebe Kollegen Weilharter in dieser Hinsicht recht, daß ein Gesetz, das nach so kurzer Zeit bereits einer zweiten Novellierung bedarf, von vornherein sicher nicht optimal vorbereitet wurde.

Es gibt wohl keine Gesetzesvorlage wie jene zum Führerscheingesetz, die von den betroffenen Bürgern, von den Autofahrern so kritisch beurteilt worden wäre wie das noch nicht einmal ein Jahr alte, derzeit geltende Führerscheingesetz. Aber auch die mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragten Behörden – wie zum Beispiel die Bezirksverwaltungsbehörden – stehen diesem Gesetz sehr kritisch gegenüber, wie Kollege Rieser auch schon aus der Praxis erwähnt hat.

Viele unklare Begriffsbestimmungen im Gesetz selbst und in der Verordnung zeigen, daß es seitens der Mitarbeiter des Ministeriums nicht unbedingt Fachleute waren, die diesen Entwurf ausgearbeitet haben. Dies führte dazu, daß einzelne Gesetzesbestimmungen nicht nur in jedem einzelnen Bundesland, sondern sogar von Bezirkshauptmannschaft zu Bezirkshauptmannschaft unterschiedlich und oft zum Nachteil der Betroffenen ausgelegt wurden.

So wurden zum Beispiel Namensänderungen in Tirol erst für die Zeit nach dem 1. November 1997 eingetragen, in anderen Bundesländern hingegen mußten innerhalb von sechs Wochen die Namensänderungen beantragt werden, auch wenn sie schon lange vorher erfolgt waren und noch nach dem alten Gesetz zu beurteilen gewesen wären.

Für viele Inhaber eines großen C-Führerscheines ist nicht nachvollziehbar, daß nach jeder ärztlichen Untersuchung, die nach der Vollendung des 45. Lebensjahres alle fünf Jahre erfolgen muß, ein neuer Führerschein ausgestellt werden muß. Kollege Schaufler hat auch bereits darauf hingewiesen, daß wir in Österreich sozusagen wieder die Musterknaben sind und es ohne weiteres vertretbar wäre, wenn man bei uns eine Regelung analog der deutschen Regelung einführen könnte.

Denn alle davon betroffenen LKW-Lenker verstehen nicht, daß jedesmal ein neuer Führerschein ausgestellt werden muß. Für besonders arg erachten es die LKW-Lenker, die das 60. Lebensjahr bereits überschritten haben, daß für sie alle zwei Jahre ein neuer Führerschein ausgestellt werden muß.

Es steht zwar im Gesetz, daß bei Verlängerungen keine Gebühren anfallen. Die Verordnung sieht aber vor, daß bei den ärztlichen Kontrolluntersuchungen jedesmal ein neuer Schein aus


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