Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 180

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gestellt werden muß. Aus diesem Grund ist die Gebührenbefreiung daher bis jetzt nicht wirksam.

Damit kein Mißverständnis entsteht: Ich bekenne mich zu den ärztlichen Kontrolluntersuchungen und halte es für richtig und wichtig, daß die Lenker von großen Fahrzeugen permanent auf ihre gesundheitliche Fahrtauglichkeit hin untersucht werden. Auch hat der Nationalrat in der vorliegenden Novellierung beschlossen, daß bei Neuausstellungen von Führerscheinen anläßlich der Gesundheitskontrolle diese in Hinkunft gebührenfrei sein müssen. Man muß dies aber ein bißchen kritisch hinterfragen.

Es ist bekannt, daß sich die Gebühren für diese Führerscheine neben der Gebühr für die ärztliche Untersuchung von meist 350 S auf 180 S für die Bundesstempelmarke und 180 S als Abgabe der Länder belaufen. Ich frage mich, ob man mit den Ländern entsprechende Verhandlungen aufgenommen hat, damit die Länder auf diese 180 S verzichten. Ich kann mir das derzeit nicht vorstellen.

Hohes Haus! Im Zuge der Beschlußfassung über das Führerscheingesetz im vergangenen Jahr wurde auch die Möglichkeit eingeräumt, daß unter gewissen Voraussetzungen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen will, ein Führerschein für ein Superleichtmotorrad bis 125 Kubikzentimeter und nicht mehr als 11 Kilowatt erworben werden kann. Nach Ablegen einer Prüfung bekommt man den Code "111" in den Führerschein eingetragen, der zum Lenken dieser Leichtmotorräder berechtigt.

Der Pferdefuß an dieser Geschichte ist allerdings, daß der Code "111" ein nationaler Code ist. Das bedeutet, daß er in den meisten EU-Ländern nicht anerkannt wird. Die Tücke liegt hier im Detail. Die meisten Fahrschulen werben mit diesem kleinen Leichtmotorradführerschein für den Urlaub. Viele Bürger unseres Landes machen diesen Leichtmotorradführerschein zusätzlich zum B-Führerschein, damit sie im Urlaub einen sogenannten Leichtroller fahren können. Da es sich aber lediglich – wie bereits erwähnt – um ein nationales Recht handelt, gilt dieser Leichtrollerführerschein in den meisten EU-Ländern nicht.

Sehr geehrter Herr Verkehrsminister! Es besteht also dringend Handlungsbedarf, weil sich viele Menschen darauf verlassen, was ihnen von den Fahrschulen mitgeteilt wird. Gerade in grenznahen Bereichen – ich beobachte das immer wieder in Tirol, und es wird auch in Salzburg und Oberösterreich so sein – fahren viele Lenker dieser Kleinmotorräder über die Grenze, doch auch in Deutschland gilt dieser Code nicht.

Hohes Haus! Die bereits eingesetzte Arbeitsgruppe ist von einigen Kollegen des Bundesrates schon erwähnt worden. Ich glaube, daß es unbedingt notwendig ist, noch eine umfassendere, größere Novellierung des Führerscheingesetzes zu erarbeiten. Ich denke, daß sich der Bundesrat noch öfter mit dieser Materie befassen wird. Wenn dies zur Verbesserung der Gesetzeslage geschieht und dem Wohle der Bürger dient, dann begrüße ich dies. Ich hoffe, daß alle Damen und Herren des Hohen Hauses heute dieser Novellierung zustimmen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.58

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als weiterer Redner hat sich Herr Bundesrat Ernest Windholz gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

12.58

Bundesrat Ernest Windholz (Freiheitliche, Niederösterreich): Geschätzter Herr Vizepräsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Kollege Farthofer! Sie haben vorhin eine Frage gestellt, wie es sich mit der Äußerung von Josef Kleindienst verhält. Ich erlaube mir, dazu eine kurze Stellungnahme abzugeben. (Bundesrat Farthofer: Bin dankbar!)

Wenn Sie dessen Äußerung so verstanden haben, daß acht Millionen Bürgerinnen und Bürger in diesem Land Angst haben müssen, bei einem Beschwerdefall verklagt zu werden, so wäre Ihre Sorge und Kritik wohl mehr als berechtigt. Ich sage Ihnen aber, daß dies in keiner Form geplant war oder geplant ist. Es geht darum, daß Straftäter gerade in den letzten Jahren immer


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