Weiters schreibt die Arbeiterkammer sie wurde heute schon von einigen Rednern wohlwollend erwähnt zu § 6 Abs. 3: "In den Kriterien für die Ausschreibung ist auch die Einhaltung des Kollektivvertrages für zum Betrieb eines öffentlichen Flughafens berechtigte Unternehmen festzulegen, da sonst durch die Anwendung verschiedener Kollektivverträge (zum Beispiel Reinigung oder Gastgewerbe) Wettbewerbsverzerrungen entstehen."
Meine Damen und Herren! Diese Einwände wurden unserer Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigt und nicht ausreichend eingearbeitet. Dies hat man verabsäumt, und daher hängen jetzt sehr viele Beschäftigte in der Luft. Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, vor allem von der SPÖ, die eine Arbeitnehmervertretungspartei sein möchte, können wir dieses Gesetz leider nicht akzeptieren. Es darf nämlich keine Öffnung ohne Schutzmaßnahmen für unsere österreichischen Arbeitnehmer geben! Und diese Gefahr, meine Damen und Herren, ist durch dieses Gesetz nicht ausgeschlossen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
An die rechte Seite des Hauses, die Vertreter der Regierungspartei ÖVP, gerichtet, möchte auch ich es wurde heute schon erwähnt sagen: Ihre Vertreter sprechen sehr gerne von einer gelungenen Liberalisierung, besonders für die österreichischen Unternehmen. Dazu möchte ich Ihnen kurz eine Stellungnahme der österreichischen Firma AUA vorlesen.
"Entgegen den bisherigen Zusagen des damaligen Verkehrsministers Scholten, wonach ,für Austrian Airlines stets ein Platz als Drittabfertiger für die gesamte Verkehrs- und Vorfeldabfertigung bereitgehalten ist, beschränkt auch der aktuelle Entwurf die Zahl der Selbstabfertiger und Dienstleister auf zwei. Wie wir bereits ausgeführt haben, wäre Austrian Airlines ab 1. 1. 2003 als Dienstleister ausgeschlossen, wenn bis dahin neben dem Flughafen Wien ein weiterer Dienstleister zugelassen wird. Wir müssen auch weiterhin auf die Einhaltung der Zusagen des Verkehrsministeriums drängen und würden es sehr bedauern, wenn diese ohne weiteres übergangen würden.
Weiters sprechen wir uns wie schon bisher gegen die Regelung des § 4 des Entwurfes aus, wonach eine teilweise Bewilligung eines Bereichs eines Bodenabfertigungsdienstes beziehungsweise eine teilweise Durchführung im Wege der Selbstabfertigung nicht zulässig ist. Dies widerspricht dem Kerngedanken der Liberalisierung der Bodenabfertigungsdienste und würde unabhängige Dienstleister aus vielen Bereichen von vornherein ausschließen. Sollte diese Regelung in der vorliegenden Form beschlossen werden, würde sie, wie die EU-Kommission bereits mitgeteilt hat, von dieser als EU-rechtswidrig aufgehoben werden."
Meine Damen und Herren! Weiters schreibt die AUA in ihrer Stellungnahme: "Wir sprechen uns weiters gegen die (im ursprünglichen Entwurf nicht enthaltene) Pflicht zu einer Versicherungsdeckung von zumindest 250 Millionen Schilling für Dienstleister aus. Eine Versicherungsdeckung in dieser Höhe kann für manche Tätigkeiten auf dem Vorfeld notwendig sein, übersteigt aber für die meisten anderen Dienstleistungen jedes vernünftige Verhältnis."
Abschließend schreiben Herr Direktor Dr. Bammer und Herr Direktor Rehulka: "Wir ersuchen Sie, unsere vorgebrachten Argumente nochmals zu prüfen und in einem abgeänderten Entwurf zu berücksichtigen."
Meine Damen und Herren! Das Problem ist, daß eben diese Argumente nicht berücksichtigt worden sind. Wir beraten jetzt über ein Gesetz, das weder Fisch noch Fleisch ist. Mit diesem Gesetz werden die Probleme der Flughafenbediensteten nicht gelöst, und gleichzeitig sagen auch österreichische Unternehmungen wie etwa die AUA , daß sie sich ausgeschlossen fühlen. Aus diesen Gründen muß unsere Fraktion dieses Gesetz leider ablehnen.
Erwähnen möchte ich abschließend noch, daß dieses Gesetz rückwirkend in Kraft tritt. Eine solche Vorgangsweise ist auch demokratiepolitisch äußerst bedenklich und bestätigt uns nur in unserer Ablehnung. Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)
13.24
Vizepräsident Jürgen Weiss:
Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mag. Karl Wilfing. Bitte.Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite