Bundesrat Stenographisches Protokoll 642. Sitzung / Seite 189

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Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung das Wort gewünscht? – Das ist ebenfalls nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen.

32. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 17. Juni 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird (761/A und 1188/NR sowie 5713/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zu Punkt 32 der Tagesordnung: Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird.

Die Berichterstattung hat Herr Bundesrat Erich Farthofer übernommen. Ich bitte um den Bericht.

Berichterstatter Erich Farthofer: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Der Ausschußbericht liegt vor.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Verkehr stellt nach Beratung der Vorlage am 30. Juni 1998 mit Stimmenmehrheit den Antrag, keinen Einspruch zu erheben.

Herr Präsident! Ich bitte, die Debatte fortzusetzen.

Präsident Alfred Gerstl: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer. – Bitte.

13.34

Bundesrat DDr. Franz Werner Königshofer (Freiheitliche, Tirol): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Drei große Technologien werden unsere Zukunft bestimmen: Es sind dies erstens das Fernsehen und der Hörfunk, also die allgemeine Übertragung von Bild und Ton, zweitens der Bereich der EDV, in welchem allgemeine und Spezialinformationen in Form von Disketten, CDs – den Ihnen allen bekannten CD-ROMs – und über Großrechner als eine gigantische Anzahl von Daten gespeichert und übermittelt werden können, und drittens der Telekommunikationsbereich, also Telefon – über Festnetz oder Mobilnetz –, und Telefax-Bereich, bei welchen die Informationsträger Personen sind.

In Zukunft wird es interessant sein, diese Technologieträger miteinander zu verknüpfen. Stellen Sie sich vor, daß es in Zukunft möglich sein wird, das Fernsehen mit dem Telefon zu verknüpfen und somit ein interaktives, digitales Fernsehen zu schaffen, oder daß es möglich sein wird, die EDV und das Telefon zu verknüpfen. Man kann schon heute mittels EDV und Textverarbeitung ein Fax schreiben und dieses direkt über die Telefonleitung verschicken, und man kann auf Datennetze und Datenhighways im Wege des allseits bekannten Internets zugreifen. Es wird auch eine Verknüpfung zwischen Fernsehen, EDV und Telefon geben, man wird zum Beispiel sogenannte Videokonferenzen schnell, flexibel und kostengünstig abhalten können.

So kann zum Beispiel ein Betrieb oder auch eine Partei eine Länderkonferenz abhalten, an welcher neun Niederlassungsleiter oder neun Landesparteiobmänner teilnehmen. Für eine solche Videokonferenz ist keine Anreise nötig, dieser Zeitverlust muß nicht in Kauf genommen werden. Eine solche Konferenz kann flexibel einberufen, unterbrochen und neu einberufen werden, und dabei können die oft hohen Kosten für Reise, Unterbringung und so weiter eingespart werden.


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