Bundesrat Stenographisches Protokoll 643. Sitzung / Seite 63

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arena. Das haben wir gesehen, als die Feuerwehrhauptleute hier gewesen sind. Diesmal allerdings war es eine Wahlkampfarena auf Kosten von uns Wirten. Wir sollen in Wirklichkeit nämlich die Zeche gleich zweimal bezahlen: direkt durch ein faktisches Geschäftsverbot und indirekt dadurch, daß man uns überflüssig macht, an den Rand drängt, ja mehr noch, über den Rand hinausdrängt. – Nicht mit uns und nicht mit der "Freiheitlichen Initiative Tourismus"!

Der Wirtschaftsbund, eine Vorfeldorganisation der ÖVP, hat angekündigt, dieses Gesetz beim Verfassungsgerichtshof einzuklagen. Erfahrungsgemäß wird er aber diese Ankündigung nicht vollziehen, ja er kann sie gar nicht vollziehen, wenn er auch nur einigermaßen den Schein wahren will, haben doch seine Parteigänger für dieses Gesetz gestimmt. Nicht auszuschließen ist allerdings, daß er diesmal die Heuchelei ins Maßlose treibt.

Die Freiheitlichen werden wenigstens moralisch und politisch für die bisherige oberösterreichische Zeltfestlösung arbeiten. Wenn SPÖ und ÖVP wollen, daß es künftig noch Wirte und nicht nur Multikonzerne gibt, dann kann es nur heißen: gleiche Abgabenpflicht für Wirte und Zeltfestveranstalter, keine Ausnahme bei den Hygienevorschriften zum Schutze der Gäste und daher auch Widerrufung des Bazillenausscheidergesetzes.

Jene Vereine, die besonders wichtige Aufgaben im Sinne des Allgemeinwohls verrichten – und ich glaube, Feitelklub und Schirmkapperlverein gehören wohl nicht dazu –, sollten diese Steuern von Regierung und Gemeinden vielleicht irgendwie refundiert bekommen. Diese subventionieren ja ohnehin.

Einen Wirt mit "Zuckerln" abzuspeisen, die fast oder gar nicht durchführbar sind, nur Kosten und keinen Ertrag bringen, ist alles andere als Kollegialität, ist unwürdig und hinterhältig. Die Praxis schaut nämlich anders aus: Zeltfest von Vereinen – abgabenfrei, Zeltfest vom Wirt – abgabenpflichtig; Partyservice, Verpflegung außer Haus – abgabenpflichtig für die Wirte. Bazillenausscheiderkontrollpflicht für die Wirte, für die anderen nicht. Einem Stammgast ... (Bundesrat Payer: Das stimmt nicht!) O ja! Ich könnte Ihnen eine ganze Reihe solcher "nicht" vorlesen, was die anderen nicht tun müssen, Wirte aber sehr wohl. Lesen Sie es nach und gehen Sie auf die Bezirkshauptmannschaft!

Bei einem Stammgast wird die Taxifahrt vom Wirt übernommen, und zu 99 Prozent werden wir das nicht verrechnen können, ganz zu schweigen von Versicherungen, die man zusätzlich abschließen muß: Insassen-, Vollkasko- und so weiter. Erlöse aus der Wirtetaxifahrt sind beileibe nicht steuerfrei!

Wo bleiben dann die "Zuckerl", Herr Minister? – Ich habe es schon einmal gesagt: Wir sind im Himmel gefüttert worden, um auf Erden gemolken zu werden. Gemeinsam mit meinen Kollegen im Oberösterreichischen Landtag, im Bundesrat und Nationalrat werden wir Freiheitliche uns um Gerechtigkeit bemühen. Es sind die elementarsten Grundsätze unseres Rechtssystems über Bord geworfen worden. Es wurde hier zweierlei Recht geschaffen: Eines für Wirte, die der Gewerbeordnung und allen lebensmittel- und arbeitsrechtlichen Vorschriften unterliegen, und ein anderes für alle Körperschaften öffentlichen Rechts, aber auch für mehr oder weniger gemeinnützige Vereine, die weitgehend Gewerbefreiheit haben sollen.

Die beste Zeit, ein Problem anzusprechen, wäre die Zeit vor seiner Entstehung, aber wie immer haben die Kollegen von der ÖVP im Plenum des Nationalrates aufgehört, an die Gerechtigkeit zu denken, man hat dem Koalitionsdenken Platz gemacht.

Wir sind nicht gegen Zeltfeste, aber auch in diesem Zusammenhang fehlt der für unsere Partei so wesentliche Gerechtigkeitssinn. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.12

Vizepräsident Jürgen Weiss: Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch. Ich erteile es ihm.


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